Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

Ignoranz oder Kalkül – SenFin zum Urteil des BVerfG

  • Home
  • Aktuelles
  • Aus dem Abgeordnetenhaus
  • Ignoranz oder Kalkül – SenFin zum Urteil des BVerfG
14. September 2020 14 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Aus der Anfrage des fraktionslosen Abgeordenten Marcel Luthe zum Thema „Rechtswidrige und womöglich rechtswidrige Besoldung und deren Auswirkungen auf den Landeshaushalt – Mindestabstandsgebot und dessen Auswirkungen“ geht hervor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen entgegen den Ausführungen des BVerfG nicht vorsieht, „… die Alimentation in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung und R-Besoldung um 24 % anzuheben, da dies nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im gegenständlichen Beschluss entspricht.“, anzupassen.

Das Bundesverfassungsgericht führte dagegen in seinem Beschluss aus: „Ein Verstoß hiergegen betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge…“.

Gemäß den Ausführungen der Senatsverwaltung werden lediglich diejenigen, die geklagt haben bzw. deren Widerspruchsverfahren noch schwebend sind, ggf. eine Nachzahlung erhalten. (Antwort zur Frage 3)

Dies mag juristisch zwar korrekt sein, jedoch hat in diesem Punkt der Landesgesetzgeber das letzte Wort, der diese offenkundige Ungerechtigkeit durch ein rückwirkendes Gesetz beseitigen könnte. Wendet euch diesbezüglich an den oder die Abgeordnete eures Vertrauens.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles, Aus dem Abgeordnetenhaus
Fundstück – Berliner Senat schon 2014/15 verfassungswidrig unteralimentiert
Luthe die 2. – Mindestabstandsgebot und dessen Auswirkungen II

14 Kommentare

  1. R.Frank
    15. September 2020    

    Ist es möglich, dass Gericht zu bitten, im kommenden Urteil zur A-Besoldung, seine Ausführungen zu den 24% und deren Auswirkungen zu konkretisieren?

    Reply
    • André Grashof
      16. September 2020    

      Das ist möglich. Unter Beifügung der Senatsäußerung bat ich das BVerfG in einem kurzen Anschreiben bei unserem A-Besoldungs-Urteil darauf zu reagieren. Zeitgleich bat ich die großen Gewerkschaften (dbb, DGB, GEW, Verdi) und den DRB Berlin um entsprechende Reaktionen, da es natürlich wesentlich besser wirken würde, wenn eine solche Mitteilung von deren Seite käme. Aber wie so oft, erhielten wir bislang keinen Rücklauf. Es spielen vermutlich andere Interessen eine größere Rolle… ABER: Jede/r Einzelne von Euch könnte versuchen, auch über seine/ihre z.B. bezirkseigene Politiker Einfluss zu nehmen. Sucht die Sprechstunden auf, ruft oder schreibt sie an und drückt Euren Missmut aus.Das könnte etwas bewirken, wenn es genug täten. UND: 2021 sind Wahlen. Vergesst nicht, welche angeblich sozialen Parteien für diese Situation verantwortlich sind!

      Reply
  2. Mirko Prinz
    15. September 2020    

    @Mario die richtigen Fragen einfach hier einstellen, ein Abgeordneter wird sich sicher finden, der sie einreicht.

    Reply
    • Mario
      15. September 2020    

      Darauf komme ich gern zurück.

      Reply
    • Hans
      15. September 2020    

      Meine Frage wäre .;Wird in der nächsten Besoldungsverhandlung in Berlin auf den Beschluss vom obersten Gericht eingegangen um nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen ?Und wenn ja ,wie ?

      Reply
  3. André Grashof
    15. September 2020    

    Ja, man hätte die Anfrage auch anders formulieren können, bzw. konkretere Fragen stellen. Trotzdem empfinde ich die Antworten als sagenhafte Frechheit. Im Laufe der Jahre ab etwa 2016 müssen die 24 % relativiert werden, da eine prozentuale Verbesserung der Berliner Besoldung stattgefunden hat. Aber auch die Hartz-IV-Sätze wurden und werden weiter angehoben. Da ist eine immense Rechenarbeit erforderlich. Zu behaupten, dass eine allgemeine Erhöhung bis in die R-Besoldung nicht verlangt wäre (und nicht vorgesehen ist) ist jedoch falsch, denn die R-Besoldung ist als verfassungswidrig zu niedrig deklariert worden. Ebenso falsch ist die Darstellung mit dem vorbereiteten Gesetzesentwurf würde man die Vorgaben umsetzen. Verschiedene Gewerkschaften und der HPR haben diesen Gesetzesentwurf in etlichen Punkten kritisiert und dem Senat aufgezeigt, dass dieser kaum das Papier wert ist, auf dem er verfasst wurde. Insofern ist diese Stellungnahme ein unfassbarer Akt des Systems! Und jeder sollte sich vor Augen führen, WER für diesen Rechtsbruch durchgängig verantwortlich ist! Fortwährende Widersprüche und neue Klagen werden wohl erforderlich werden… MEIN Vertrauen in diese Regierung ist vollends zerstört!

    Reply
    • Mario
      15. September 2020    

      Ich stimme dir voll zu. Mit den richtigen Fragen könnte man den Senat in die Enge treiben.

      Das was so vielen, die schon Jahre warten müssen, auf der Seele brennt ist die Frage nach konkreten Nachberechnung en ab 2015. Der größte Teil hat nämlich ab 2015 Widerspruch eingelegt und einige nähern sich der Pension.. Ich glaub, ihnen ist es erstmal von zweitrangig Interesse was 2030 ist.

      Reply
  4. Mario
    14. September 2020    

    Die Besoldung entwicklung in den nächsten Jahren von so vielen Faktoren abhängig. Da ist fraglich ob da 24% der richtige Ansatz sind.

    Reply
  5. Mario
    14. September 2020    

    Ja, könnte man. Aber die Fragen sind natürlich eine Steilvorlage für den Antwortenden. Er bezieht sich nämlich nur auf das angefragt Urteil. Trotzdem scheint Herr Luthe der einzige in der Opposition zu sein der das Thema im AA aufgreift. Schade. Er hätte andere Fragen stellen sollen.

    Reply
  6. Mario
    14. September 2020    

    Ich glaub der gute Herr Luthe hat sich da etwas verrechnet. Das BVerfG verlangt tatsächlich keine Anhebung aller Besoldungsgruppen um 24 %.
    Ist ihm der Aufsatz von Richter Stuttmann zur Berliner Besoldung nicht bekannt?

    Reply
    • Mirko Prinz
      14. September 2020    

      Es ging ihm wohl um die „probatorische“ (versuchsweise) Anhebung aller Besoldungsgruppen um 24% in den Jahren 2020 – 2030. Andererseits muss zwischen den Besoldungsgruppen ja auch ein Abstandsgebot eingehalten und nach BVerfG-Rechtsprechung muss dabei ein dauerhaftes Einebnen des Besoldungsabstandes zwischen den Besoldungsgruppen vermieden werden. Insofern könnte man zu dem Schluss kommen, dass die 24 % nach oben durchgereicht werden.

      Reply
  7. polizyniker
    14. September 2020    

    ….lediglich diejenigen, die geklagt haben bzw. deren Widerspruchsverfahren noch schwebend sind, ggf. eine Nachzahlung erhalten. ….
    Interessant. Zumindest im Richter-Urteil las ich, daß Kläger und Widerspruchsführer bei Nachzahlungen gemeint sind-somit betrifft dieser Satz diejenigen, die weder geklagt noch Widerspruch eingelegt haben. Sehe ich das halbwegs richtig? Ansonsten habe ich keinerlei(!!) Vertrauen in irgendwas, was dieser Senat so tut, und es wird sehr sehr lange dauern, bis der Senat wieder in den Kreis halbwegs vertrauenswürdiger Organisationen zurückkehrt.

    Reply
    • Mario
      14. September 2020    

      Siehst du richtig.

      Reply
  8. Markus F.
    14. September 2020    

    Da fehlen einem echt die Worte…. dass diese „Menschen“ überhaupt noch in den Spiegel schauen können….

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Hans zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteSo sieht’s beim Bund aus . https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-besoldungsanpassung-bund/
  • Lutz zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –... einfach mal so zu genießen: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/preisexplosion-fuer-alle-gehaltserhoehung-fuer-wenige-politiker-goennen-sich-606-euro-diaetenplus-li.2330968
  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteZur Info https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html Gruß H

_______________________________

  • Hans bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lutz bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Lothar bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
  • Mario bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Hans bei Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –
  • Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

Berliner Besoldung.de   unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung   Impressum / Disclaimer    Datenschutz