15 Gedanken zu „BVerfG – Veröffentlichung Senatsbeschluss zur Richterbesoldung am 28.07.2020“

  1. Das Urteil war in dieser Deutlichkeit kaum zu erwarten. Freut mich sehr. Inwieweit es demnächst tatsächlich bei den Berlinern Beamten
    aussehen wird, ist dennoch abzuwarten. Lustig finde ich hingegen, was unmittelbar auf Berlin.de nach dem Urteil veröffentlicht wurde.
    Nämlich, dass die Richtergehälter seit 2016 ordentlich erhöht wurden und natürlich der Fingerzeig darauf, wie wertvoll die Richter- Staatsanwaltschaft
    dem Geldgeber ist. Das nenne ich „Heuchelei“ und vorsätzliche Vertuschung der Besoldungspolitik in Berlin.
    Drücke weiterhin die Daumen. Es hilft leider nur noch das Erstreiten vor Gericht in Berlin…….

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  2. Moin,

    Grüße aus Brandenburg und meinen Glückwunsch! Der Beschluss ist wegweisend und auf immerhin 47 Seiten klar formuliert. Dem Urteil des BverwG wurde ebenfalls entsprochen (Anzahl der Parameter). Jetzt noch die Entscheidung zur A Besoldung abwarten! Ich drücke die Daumen

    Beste Grüße
    Ingo

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  3. Rz 152: Mindestalimentation (115% von Grundsicherung) der Besoldungsgruppe A4 (A2) in 2009-2015 jeweils mindestens um 24% unterschritten… Hoppala..

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  4. Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.
    Klingt für mich das wahrscheinlich der regelmässige Widerspruch ausreichend war.

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    • Immer mit der Ruhe. Schließlich gibt das Urteil nur erstmal die Richtung, auch zur A- Besoldung vor. Je nach dem geht`s dann erst richtig los.
      Trotzdem hoffe ich auf ein für uns positives Urteil.

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