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"Soweit allerdings, wie vorliegend erneut ersichtlich, eine Staatsregierung eben dies willkürlich ausnutzt, um Beamte, Richter und Staatsanwälte über Jahre hinweg evident verfassungswidrig zu unteralimentieren, wird sich in Bälde die Frage einer notwendigen Neubewertung in Straßburg stellen müssen. Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet." (Bayerischer Richterverein e.V., 2026)
"Die Beamtenschaft hat über viele Jahre Haushaltsdisziplin bewiesen und wesentlich dazu beigetragen, dass notwendige andere Ausgaben finanziert werden konnten. Dieser jahrelange Verzicht auf angemessene Gehaltserhöhungen – und das bedeutet reale Einkommensverluste – hat dem Land je nach Lesart 0,5 bis 1 Milliarde Euro gespart, manche behaupten sogar noch größere Summen, aber das ist schwer belastbar." (Frank Zimmermann, SPD, 2014, Plenarprotokoll 17/49)
"Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht."
(aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 18. Februar 2016, Drucksache 17/2707)
"Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
(Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
Auf Nachfrage, welche finanzielle Vorsorge im Haushalt getroffen wird nachdem das BVerwG die Berliner Besoldung für verfassungswidrig erklärt hat: "Das wird Sie jetzt erst mal verblüffen: Keine, weil es nicht erforderlich ist.“ (Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Finanzsenator SPD, 28.09.2017)
"Der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der für den Fall eines nicht-erzielten Partnereinkommens eine amtsangemessene Besoldung der Beamtenfamilie gewährleisten will, verletzt das besoldungsinterne Abstandsgebot." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, eine das Mindestabstandsgebot zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf wahrende Besoldung von einem Antragserfordernis abhängig zu machen." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist richtig, dass wir als schwarz-rote Koalition die Besoldung an das Bundesniveau anpassen werden. Arbeitsbelastung und Anforderungen sind hoch, der Beruf ist nicht immer ungefährlich. Er muss besser anerkannt und wertgeschätzt werden." (Franziska Becker, StS, SPD, 2025)
"Ich glaube nicht, dass der Handlungsbedarf hier so groß sein wird wie in Brandenburg, aber es wird mutmaßlich einen geben, der dann auch im Anschluss an die Regelung der Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zu entscheiden sein wird." (Stefan Evers, CDU, 02.07.2026)
"In ihrer Antragsbegründung schreibt die AfD, Ziel des Antrags sei es, eine verfassungsgemäße Alimentation der Landesbeamtinnen und -beamten sicherzustellen. Dieses Ziel haben wir bereits seit 2016 in der Umsetzung und spätestens mit dem 1. Januar 2021 geschafft und die Parameter des Bundesverfassungsgerichts erfüllt." (Hendrikje Klein, LINKE, Januar 2023)
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. [...] Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist." (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
„Die Sparmaßnahmen werden so drastisch sein, dass die ganze Stadt quietscht.“ (Wowereit, SPD, 2001)
"Vielmehr bestätigt sich der Eindruck, dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
"Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)