Rechner Berliner Mindestbesoldung – Erreicht mein Jahresnettoeinkommen die Mindestbesoldung für das jeweilige Jahr?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der hier eingestellte Rechner ermöglicht euch anhand der Jahresnettobesoldung abzugleichen, ob die vom Bundesverfassungsgericht fortentwickelte Berechnung der Mindestbesoldung für eine vierköpfige Beamtenfamilie im jeweiligen Jahr eingehalten wird. Dafür wurden ergänzend zu den in der BVerfG-Entscheidung vorhandenen Beträgen auch die Berliner Prekaritätsschwellen für die Folgejahre 2021-2024 hinterlegt. Für die Berechnung des Jahresnetto kann der Rechner für das jeweilige Jahr auf https://oeffentlicher-dienst.info/ genutzt werden. Für die Berechnung der Einkommenssteuer kann der Rechner https://www.bmf-steuerrechner.de/ genutzt werden. Vom Jahresbruttoeinkommen sind die Einkommenssteuer (Steuerklasse 3) und die Beiträge der PKV abzuziehen. Das Kindergeld wird aufgerechnet.

Beispielhaft sei hier die Berechnung der Mindestbesoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 5 (Stufe 1) für das Jahr 2023 dargelegt:

Einkommensbestandteile :

Grundgehalt:                                   2314.42 Euro
Familienzuschlag Ehe:                     142.92 Euro
Familienzuschlag 1. Kind:                128.39 Euro
Familienzuschlag 2. Kind:                128.39 Euro
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:          168.96 Euro
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:          180.60 Euro
Allg. Stellenzulage:                          23,36 Euro
Sonderzahlung (mtl.):                      129,17 Euro

Einkommen brutto monatlich:        3216,21 Euro
Jahresbruttoeinkommen (x12)        38594,52 Euro

–  Einkommenssteuer (Stkl. III)        2002,00 Euro
–  Private KV                                    6885,60 Euro
+ Kindergeld                                   6000,00 Euro

Jahresnettoalimentation              35707,52 Euro

Vergleich Mindestnettobesoldung mit der tatsächlichen Nettobesoldung im Jahr 2023:
Mindestnettobesoldung:                 45656,64 Euro
Tatsächliche Nettobesoldung:         35707,52 Euro
Differenz:                                        9949,12 Euro

Mithin wird der „Einstiegsbeamte“ nach den neuen Kriterien des BVerfG für das Jahr 2023 zu ca. 21,8 % zu niedrig besoldet.

[mindestbesoldung]

13 Gedanken zu „Rechner Berliner Mindestbesoldung – Erreicht mein Jahresnettoeinkommen die Mindestbesoldung für das jeweilige Jahr?“

  1. Hey, wie werden die Beiträge für die PKV hergeleitet?Schließlich sind sie ja individuell. Ich zahle rund 3600 Euro im Jahr und ein Kollege schon 4800 Euro. Beziehen sich diese nur auf den Beamten oder auch auf seine Familie?

    Antworten
    • Hallo Nic,

      maßgeblich sind die Berechnungsgrundlagen aus der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2020 zur R-Besoldung. Dies betrifft auch die Steuerklasse 3.

      BG Mirko

      Antworten
  2. Man muss an dieser Stelle nochmals betonen, die Mindestbesoldung (Rechner?) gilt für das Eingangsamt, Stufe 1. Alle weiteren Statusämter und Erfahrungsstufen müssen in der Binnenlogik der Wertigkeit des Amtes ebenfalls entsprechende Abstände aufweisen, ein 2.44% Abstand zwischen A5/A6, Stufe 1 und beispielsweise A10, StufeX stellt ebenfalls eine Verletzung der aA dar, auch wenn die Mindestalimentation bei A10 nach dem ersten Prüfmaßstab in bestimmten Feldern der Besoldungstabelle der Statusämter und Erfahrungsstufen erreicht ist. Der Beschluss des BVerfG ist da eindeutig.

    Die anderen Probleme (PKV-Abzug, Familienzuschläge) seien hier nur am Rande erwähnt.

    Antworten
    • Hier muss ich nochmal dumm fragen, sorry. Der Rechner bescheinigt mir ein verfassungsgemäßes Einkommen in 2024 mit gut 4000 über der Mindestbesoldung (A 11, St. 8, 1 Kind, verh., Polizei).
      Da die Mindestbesoldung aber für das Eingangsamt zählt (A5), müsste meinem Verständnis nach der Kollege mit A5 ca 4000 Euro weniger als ich erhalten, um mindestbesoldet zu werden.
      Wie groß muss der Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sein, um das jeweilige Amt entsprechend zu besolden? Also: Abstand A5/8 zu A6/8 zu A7/8 etc bis eben zu A11/8… Ist das irgendwo vermerkt, wo ich das nachlesen kann? Oder ist der Abstand mit gut 4000 EUR/ Jahr ausreichend bemessen?
      In den FAQ hier steht es nicht und in den „Daten und Fakten“ auch nicht.

      Antworten
      • Vielleicht hat ja bei der Gelegenheit ein kinderloser Beamter Stufe A8 oder A9 ein ungefähren Überblick was seit 2008 pro Jahr circa an Fehlbetrag zusammen kommt. Vielleicht kann man ja eine alternative Besoldungstabelle mittels Excel erstellen?

        Antworten
  3. Und der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) wurde zum 1. November 2024 abgeschafft – mit Bestandsschutz für die verbeamteten Dienstkräfte, die vor der Abschaffung bereits anspruchsberechtigt waren.

    Das gesamte Besoldungskonstrukt ist mittlerweile völlig pervertiert.

    Antworten
  4. Wenn bei der obigen Beispielrechnung im Jahr 2023 immer noch ein Fehlbetrag von über 20 Prozent existiert mag ich mir garnicht ausrechnen was im Klagezeitraum zwischen 2008 und 2020 an Geld uns Berliner Beamten „entgangen“ wurde. Umso mehr ein Grund für weitergehende Widersprüche und Dank den tapferen Kämpfern für eine gerechte Besoldung.
    Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Fachanwalt für Beamtenrecht und er sieht es positiv aufgrund seiner Erfahrung mit dem Reparaturgesetz für Richter. Da soll es gut geklappt haben. Mal schauen ob es für uns A Beamte auch ein positives Ergebnis gibt?!

    Antworten
  5. vielen Dank. das geht auch rückwirkend, oder bietet der Rechner ÖD das nicht? Gibt es eine Möglichkeit, das auch für Familien mit nur einem Kind oder Steuerklasse 4/4 umzurechnen?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar