Petition, die Ermittlungen dauern an – Unterstützerschreiben für euch

Leider besteht immer noch nicht die Möglichkeit – so wie beim Bundestag – eine Petition online mitzuzeichnen. Insofern bitten wir darum, den postalischen Weg zu nutzen und das beigefügte Unterstützerschreiben – ggf. von euch angepasst – zu nutzen.

Das Anliegen sollte euch eine Briefmarke wert sein!

Der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 29.08.25 mitgeteilt, der er die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen hat. Dies lässt hoffen, dass man sich intensiv mit dem Anliegen auseinandersetzt und eine fundierte Entscheidung treffen wird.

Unterstützerschreiben eines Lesers

27 Gedanken zu „Petition, die Ermittlungen dauern an – Unterstützerschreiben für euch“

  1. @Der Niedersachse
    3. Oktober 2025 um 8:53 Uhr
    Hallo Mirko,
    ich habe gerade jetzt erst deinen Eintrag gelesen. Diese Antwort ist nicht die Grundlage meines Eintrags von gestern Abend.
    Schau dir bitte einmal den Eintrag 19077 vom 2.10. , 15.09 h , von Nic 789 an.
    Und melde dich dann hier bitte nochmal
    Gruß aus Nds.

    IN WELCHEM FORUM FINDE ICH DENN NUN DEN EINTRAG?

    Danke und liebe Grüße

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  2. Danke ZP, gelinde gesagt, kommt mir bei solchen Meldungen der große Brechreiz…. Für was bitte bekommen die das Große Verdienstkreuz ??? Ich muss hier weg, dieses Land kotzt mich nur noch an….

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  3. Hallo,
    ganz ehrlich, ich glaube auch nicht mehr dran. Eher dreht sich der Mond rückwärts. Wir sind und bleiben die Deppen, alles andere würde mich wirklich mehr als verwundern. Es reicht doch wohl völlig, wenn wir alle für das Recht inzwischen jeden Tag unseren „Arsch“ riskieren. Aber warum sollte denn das Recht für uns gelten, wo kommen wir denn da hin? Das wäre wirklich zuviel verlangt. Ob das sonderlich intelligent ist, daß kann und sollte jeder für sich selbst beantworten. Ich empfinde das, was all die Jahre gelaufen ist und bestimmt so weiter geht als schäbig und erniedrigend, da wir zu nervigen Bittstellern gemacht werden. Ich bin echt froh, daß ich nicht mehr jeden Tag antreten muss. Der Job war wirklich cool, hat Spaß gemacht und so ganz unnütz war er auch nicht für die Gesellschaft. Nur die „Rahmenbedingungen“, also u.a. wie das hier sind unterirdisch und ernüchternd. Aber was weiß ich schon.
    … in diesem Sinne schönes Wochenende

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  4. Morjens,

    stimmt die Info, dass unser verantwortlicher Richter am 21.10. in seinen wohlverdienten Ruhestand gehen soll?

    Da könnte man ja vorsichtig auf ein Urteil spekulieren *lach*

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    • @ Interessierter,
      wie kommst Du darauf? Die anderen Richter vor ihm sind doch auch in Ruhestand gegangen, ohne ein Urteil zu fällen !!! Ich persönlich glaube überhaupt nicht mehr an ein Urteil, weder dieses noch nächstes Jahr. Es ist doch ganz offensichtlich, dass hier Politik und Justiz gemeinsame Sache machen, oder wie wäre es sonst zu erklären, dass das oberste Gericht über 8 Jahre (oder sind es schon 9 ?) nicht in der Lage ist, ein Urteil zu fällen. Es sind ja hierbei schon einige tausend ähnliche Klagen zur Beamtenbesoldung anhängig…..und was passiert…..natürlich nichts 🙁

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      • Maidowski ist der Berichterstatter in der Sache. Am BVerfG kann und sollte der Berichterstatter (aka Vorsitzender) nicht in den gesetzlichen Ruhestand gehen, bevor die Verfahren abgeschlossen sind. Das ist und wäre untypisch, da der Berichterstatter den Entscheidungentwurf fertigt und die anderen Richter um Senat anfragt und unterichtet, sowie die Begründung des Beschluss fertigt. Daher weisen die Umstände darauf hin, dass das Urteil / Beschluss fertig ist. Der Tag der Verkündung (!) ist eine ganz andere Frage.

        Man kann das mit Ruhestand Voßkuhles, 06. Mai 2020 (!) und dem Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 (!) – 2 BvL 4/18 – sowie der Pressemitteilung – Nr. 63/2020 vom 28. Juli 2020 vergleichen.

        Swen Tanortsch hat im Nachbarforum dazu Folgendes geschrieben:

        Zitat:
        Auf der Basis des Ergebnisses der Votumsberatung erstellt der Berichterstatter oder einer seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter den Entscheidungentwurf, also den Entwurf der schriftlichen Begründung der Entscheidung. Diesen Entwurf erhalten im Anschluss alle Mitglieder des Senats; sie können zu ihm im Einzelnen Anmerkungen und Änderungsvorschläge machen. Auf dieser Basis erstellt der Berichterstatter schließlich den konsolidierten Entscheidunsentwurf. Diese konsolidierte Fassung wird den Richtern des Senats übermittelt, die daraufhin in die zweite Phase der Beratung eintreten, die sogenannte Leseberatung. Der Berichterstatter ist zu jener Zeit weiterhin Mitglied des Senats, allein schon deshalb, weil ja auch dieser Teil der Beratung dem Beratungsgeheimniss unterliegt.

        Darüber hinaus gilt auch hier weiterhin das, was Burkiczak, in: Ders. (Hrsg.): BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 30 Rn. 13, Hervorhebungen im Original fettgedruckt, ausführt:

        „Nach § 26 Abs. 1 GO-BVerfG kann jeder Richter, der an der Entscheidung mitgewirkt hat, bis zu deren Verkündung (§ 30 Abs. 1 Satz 3) oder bis zu deren Ausfertigung für die Bekanntmachung (§ 30 Abs. 3) […] die Fortsetzung der Beratung verlangen, wenn er seine Stimmabgabe ändern will; er kann die Fortsetzung der Beratung beantragen, wenn er bisher nicht erörterte Gesichtspunkte vortragen möchte oder wenn ihm ein Sondervotum dazu Anlass gibt.“

        Entsprechend greift also – da ja bis zur Veröffentlichung einer Entscheidung das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und von jedem Mitglied des Senats nun noch eine Fortsetzung der Beratung verlangt werden kann – das sog. Gebot der Gleichzeitigkeit, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann (die in unserem Fall aber nicht gegeben sind). Es besagt, dass die Entscheidungsbekanntmachung und ihre Abfassung zum selben Zeitpunkt geschehen, was in der Fachgerichtsbarkeit anders ist, da dort ja eine Entscheidungsbegründung vielfach erst deutlich nach der eigentlichen Entscheidung öffentlich gemacht wird (vgl. ebd., Rn. 18).

        Der Berichterstatter muss also zum Entscheidungszeitpunkt noch Mitglied des Senats sein, der (der Senat) sich so verstanden also sicher sein sollte, dass kein Mitglied des Senats nach Abfassung der Entscheidungsbegründung eine erneute Aufnahme der Beratung verlangen wird. Denn am Ende ist die Entscheidung von allen Richtern, die an ihr mitgewirkt haben, zu unterzeichnen, unabhängig von ihrem vorherigen Abstimmungsverhalten. Erst dadurch kann die Entscheidung Rechtskraft erlangen. „Die Unterschrift bezeugt nicht die Zustimmung zu der Entscheidung, sondern nur, dass sie mit dem Beratungs- und (ggf. mehrheitlich getroffenen) Abstimmungsergebnis übereinstimmt. Ist ein Richter […] nach der abschließenden Beratung, aber vor der Herstellung der unterschriftsreifen Urfassung der Entscheidung aus dem Richteramt ausgeschieden, beurkundet der Vorsitzende dies“ (ebd., Rn. 20).

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        • Hallo Manfred, du schreibst…
          „Daher weisen die Umstände darauf hin, dass das Urteil / Beschluss fertig ist. Der Tag der Verkündung (!) ist eine ganz andere Frage.“
          Ich weiß, man sollte ja nie die Hoffnung aufgeben…. Weißt du wie oft ich in den letzten ca. 5-6 Jahren hier das Wort Hoffnung gelesen habe ?! Verabschiedet euch gedanklich von irgendwelchen schnellen Entscheidungen, sie werden nicht kommen ! Dies ist alles ein großes korruptes Spiel, welches auf „unserem Rücken“ ausgetragen wird. Versteht endlich das Berlin, die Hauptstadt Deutschlands, pleite ist. Seit vielen Jahren schaffen sie es nicht von dem Schuldenberg runterzukommen ( 50-70 Milliarden Euro ) ! Wer bitte kontrolliert das BVerfG ??? Sind es etwa die Politiker von denen die dortigen Richter politisch installiert wurden ??? ( s. aktuelle Diskussion ) Ich gehe jede Wette ein, dass wenn der Souverän, die Bürger, über Wahlen die Verfassungsrichter festlegen hätte dürfen, wir bereits längst ein Urteil hätten ! Trotz allem wünschen ich all denjenigen die sich hier weiter engagieren, bzw. die Hoffnung nicht aufgeben viel Glück !
          Nur kurz in anderer Sache : ich hatte hier damals geschrieben, dass ich euch in meinem Fall der altersdiskriminieren Besoldung, hier auf dem Laufenden halten wollte ! Kann ich leider nicht, weil seit diversen Wochen meine Personalakte nicht gefunden wird, bzw. Sacharbeiter nicht in der Lage sind, diese zu finden, bzw. Sacharbeiter „keinen Bock“ haben diese Akte zu finden ?!?!?! So viel zur Funktionalität in unserem schönen Land…..

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          • Hallo Thomas. Ich bin ganz bei dir.

            Schloss Bellevue
            07.10.2025

            Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung

            Übergabe der Entlassungsurkunde und Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Doris König sowie die Richter am Bundesverfassungsgericht Josef Christ und Ulrich Maidowski

            Ernennung von Ann-Kathrin Kaufhold zur Richterin und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts sowie Sigrid Emmenegger und Günter Spinner zur Richterin bzw. zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und Vereidigung.

            https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2025/10/251007-Richterwechsel.html

    • Im Thread des Bundes hat ein Teilnehmer eine schriftliche Anfrage an das BverfG gestellt , wann mit einer Veröffentlichung des Beschlusses der Verfahren zur Beamtenbesoldung zu rechnen ist.
      Der Beschluss für Berlin wird in diesem Jahr bekannt gegeben. Bremen steht noch nicht sicher fest

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        • Hallo Mirko,
          ich habe gerade jetzt erst deinen Eintrag gelesen. Diese Antwort ist nicht die Grundlage meines Eintrags von gestern Abend.
          Schau dir bitte einmal den Eintrag 19077 vom 2.10. , 15.09 h , von Nic 789 an.
          Und melde dich dann hier bitte nochmal
          Gruß aus Nds.

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          • Ok, der Eintrag scheint konkreter zu sein. Also dieses Jahr auf alle Fälle eine Entscheidung für Berlin. Bin gespannt …

      • Guten Morgen Niedersachse, vielen Dank für die Information….. Licht am Ende des Tunnels ? Sorry ich bin und bleibe skeptisch. Die Antwort ist mir zu „schwammig“. Die Formulierung „strebt“ an zu entscheiden, ist wie „er bemühte sich stets“ ; da kann man sich notfalls wieder schön rausreden falls es nicht klappt. Und „ein konkreter Termin kann Ihnen leider nicht genannt werden“ …… ja genau, Laber, Laber, Laber ! Ich hoffe inständig für ALLE Beteiligten hier, hier ich mich mit meinem Pessimismus irre. Frage : Berlin soll noch dieses Jahr entschieden werden, ist diese Aussage auch irgendwo schriftlich fixiert ? Danke für die Info, wünsche einen schönen „Tag der deutschen Einheit“

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        • Gern geschehen Thomas,

          von Leidensgenosse zu Leidensgenosse. Die Antwort des BverfG bezieht sich auf drei Verfahrenskomplexe und der dritte auf die Pilotverfahren aus Berlin, die im laufenden Jahr bekannt gegeben werden. Nach über 40 Dienstjahren bei Pol. Berlin und Pol. Nds. schaffen wir die 2 Monate noch, oder?!
          Die nur an sich und ihre Diäten denkenden Politiker kommen und gehen. Die Entscheidung bleibt.
          Mirko an die Antwort eingestellt. Lies dir die entsprechende Passage immer wieder durch und lehn dich 😃 zurück
          Gruß aus dem dem ebenso schlecht besoldenden Nds.

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      • „Hallo Mirko,
        ich habe gerade jetzt erst deinen Eintrag gelesen. Diese Antwort ist nicht die Grundlage meines Eintrags von gestern Abend.
        Schau dir bitte einmal den Eintrag 19077 vom 2.10. , 15.09 h , von Nic 789 an.
        Und melde dich dann hier bitte nochmal
        Gruß aus Nds.“

        Könnt Ihr die Quelle auch so benennen/ verlinken, dass jeder sie findet?

        Danke!

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  5. …ja, auch ich denke, dass es schwierig wird, die Mehrheit davon zu überzeugen, dieses Schreiben auf den Weg zu bringen. Hoffen wir mal das Beste…
    Uns ALLEN alles Gute, André Grashof

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  6. …. erledigt, geht Morgen in die Post. Ist nur zu hoffen, daß das hier ALLES im Kollegenkreis nachdrücklich publik gemacht wird, denn viele Kollegen sind einfach zu „faul und bequem“ was zu machen, leider!

    Danke für EURE Arbeit

    Lutz

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    • Info zur Entscheidung hab ich auch Bekommen, soll im Herbst kommen .Berlin rechnet mit ca 1 Milliarde an Nachzahlungen.Und bitte meine Petition zur Altersdiskriminierung weiterreichen .
      Danke Mirko für deine Unterstützung in allen belangen.
      Gruß der Petitionsfrank

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