Mindestbesoldung aller Bundesländer für die Jahre 2005-2024

Die Mindestbesoldung ist erreicht, wenn das Nettoeinkommen einer Beamtin oder eines Beamten mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie beträgt. Wird dieser Wert unterschritten, liegt eine Verletzung des Alimentationsprinzips aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) vor. Die Prüfung erfolgt anhand des Median-Äquivalenzeinkommens, das nach der modifizierten OECD-Äquivalenzskala auf Basis des Mikrozensus berechnet wird. Die Daten für die Berechnung der Prekaritätsschwelle können der Seite des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Quelle: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a., Leitsatz 7 zur Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens

Beispielhaft sei hier die Berechnung der Mindestbesoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 5 (Stufe 1) für das Jahr 2023 dargelegt:

Einkommensbestandteile :

Grundgehalt:                                   2314.42 Euro
Familienzuschlag Ehe:                     142.92 Euro
Familienzuschlag 1. Kind:                128.39 Euro
Familienzuschlag 2. Kind:                128.39 Euro
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:          168.96 Euro
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:          180.60 Euro
Allg. Stellenzulage:                          23,36 Euro
Sonderzahlung (mtl.):                      129,17 Euro

Einkommen brutto monatlich:        3216,21 Euro
Jahresbruttoeinkommen (x12)        38594,52 Euro

–  Einkommenssteuer (Stkl. III)        2002,00 Euro
–  Private KV                                    6885,60 Euro
+ Kindergeld                                   6000,00 Euro

Jahresnettoalimentation              35707,52 Euro

Mindestbesoldung nach Bundesland
2005–2024

Dieser Rechner prüft, ob deine Jahresnettobesoldung die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.09.2025(- 2 BvL 5/18 u.a. -, Rn. 65) vorgegebene Mindestbesoldung (sog. „Prekaritätsschwelle“) in dem jeweiligen Jahr erreicht hat. Vom Jahresbruttoeinkommen sind die Einkommenssteuer (Stkl. 3) und die Beiträge der PKV abzuziehen. Das Kindergeld wird aufgerechnet.

6 Gedanken zu „Mindestbesoldung aller Bundesländer für die Jahre 2005-2024“

  1. Danke Mirko!
    Wenn ich als unverheirateter kinderloser Beamte 2010 A8 dank des Rechners meine Nettodaten eingebe, weiß ich nicht ob ich mich freuen soll über die Nachzahlung oder stinksauer darüber bin wieviel Geld der Berliner Senat mir (uns) weggenommen hat 🤬
    Damals 2010 hatte ich ein Fehlbetrag von fast 4000 Euro im Jahr!! Bis heute komme ich nicht auf die geforderte Mindestbesoldung laut BVerfG!
    Einfach unfassbar!!

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  2. Hallo, danke für die tolle Arbeit. Nur nochmal zum Verständnis. Ich muss also rechnen:

    Mein Jahresbrutto des jeweiligen Jahres. Dieses dann im Geahltsrechner mit Steuerklasse 3 berechnen. Davon die Aufwendungen für die PKV abziehen und das Kindergeld hinzurechnen. Das ergibt dann die Mindestalimentation, also unterste Besoldungsstufe. Dann müsste ja noch der Abstand zu meiner tatsächlichen Besoldungsstufe hinzukommen, richtig?

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    • Ja, soweit richtig. Wir versuchen gerade einen Rechner aufzusetzen, der dies ermöglicht. Die Mindestbesoldung ist maßgeblich für das jeweilige Einstiegsamt in der Stufe 1. Hinzu kommt -wie du richtig sagst- das Anstandsgebot. Anhalt wäre zB die aktuelle Besoldungstabelle mit deren Abständen.

      BG Mirko

      Antworten

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