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Zusammenfassend kann man nur Danke (!!!) an André und alle anderen Beteiligten sagen.
Und hier die Pressemeldung…
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-105.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html
3. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen bis zum 31. März 2027 zu treffen.
Na ja, bei den Richtern waren sie schneller!
Alles in Allem eine krachende Ohrfeige für den Berliner Senat:
„Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind.“
Hallo Mirko,
die Frist kann durchaus kritisch betrachtet werden.
Andererseits: im September 2026 stehen die nächsten Abgeordnetenhauswahlen an. Ergo muss der jetzige Senat bis zur Sommerpause 2026
eine gesetzliche Grundlage schaffen. Sonst wird die Frist kaum einzuhalten sein.
Denn die Zeit nach der Wahl wird nicht genügen, um verfassungskonforme Regelungen auf die Beine zu stellen.
Schließlich muss sich eine neue Koalition, gerne wieder CDU-geführt, auch erstmal finden.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/11/berlin-beamte-besoldung-nachzahlung.html
Die ahnen wohl schon was da morgen kommt….
Vielen Dank für die lieben Worte. Ja, es war tatsächlich eine harte Zeit, insbesondere anfangs. Sich gegen offensichtliche Ungerechtigkeiten zu wehren und in eine Materie zu begeben, die überaus komplex war und ist, erforderte unendlich viel Energie und Mühe. Das schwierigste war diesen Kampf führen zu müssen, obwohl sich viele abwandten (mich zum Teil gar diskreditierten) und immer größere Steine in den Weg legten, insbesondere nachdem damals das OVG Berlin-Brandenburg abschlägig beschieden hatte (ähnlich wie jetzt bei der Entscheidung mit den Widersprüchen). Durchzuhalten trotz aller Widrigkeiten, bis das BVerwG endlich klare Worte für die eindeutig verfassungswidrigen Verhaltensweisen des Besoldungsgesetzgebers gefunden hatte, war ein sehr harter und immens kräftezehrender Kampf. Und dann all das weiterführen zu müssen bis heute, weil unsere Politiker nicht willens sind, sich an Recht, Gesetz und unsere Verfassung zu halten, ist in einem Rechtsstaat eine unglaubliche Zumutung. Aber ich war nicht allein, sondern fand im Laufe der Jahre Mitstreiter (ein großes Dankeschön an Mirko) – auch in anderen Bundesländern – die gemeinsam für ein Ziel arbeiteten und arbeiten. Besonders Dr. Torsten Schwan sticht hier hervor, der sich einen herausragenden und allseits anerkannten Status erarbeitet hat. Aus meiner Sicht stellte er durch seine Veröffentlichungen den flächendeckenden vorsätzlichen Verfassungsbruch in allen Teilen Deutschlands überaus detailliert, nachvollziehbar und anschaulich dar. Da das BVerfG aber erst einmal nur bis zum Jahr 2017 für das Land Berlin befinden wird (was nach so vielen Jahren des Wartens etwas enttäuschend ist), bleibt abzuwarten, welche Worte durch diese Richter und Richterinnen gefunden werden, um den verantwortlichen Verfassungsbrechern ihr demokratiezerstörendes Handeln vor Augen zu führen und sie wieder zu rechtmäßigen Entscheidungen zu bewegen. Ob ihnen das auch nachhaltig gelingen wird, bleibt abzuwarten. Hoffen wir mal alle das Beste für den gesamten öffentlichen Dienst in diesem Land. In diesem Sinne also weiter Daumen drücken und bis bald, herzliche Grüße, André Grashof
Zuerst einmal auch von mir vielen lieben Dank für all Deine -und natürlich auch aller weiterer aktiv Mitwirkenden- Mühen trotz aller Widrigkeiten…man kann es gar nicht oft genug beklatschen☝️
(Bin auch nicht müde geworden das bei uns immer wieder hochzuhalten!)
Jetzt möchte ich gerne doch noch eine Frage in Sachen weiterem Vorgehen loswerden:
Sollte man den Widerspruch für dieses Jahr noch vor der Bekanntgabe oder/und (gleich beides?) , dann in auf das Urteil bezogener Variante, nach diesem einlegen?
In Hoffnung auf ein gerechtes Urteil …. Und ggf. natürlich auch entsprechende Umsetzung seitens der Regierung und Behörden…
viele Grüße (und ‚Küsse‘🙏🏻)
Hallo Marko,
unabhängig des bevorstehenden Beschlusses des BVerfG gilt, der aktuellen Besoldung fristgerecht zu widersprechen, also etwaige Ansprüche haushaltsnah geltend zu machen.
Dieses Erfordernis ist zuletzt durch die jüngste Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg verdeutlicht worden.
By the way: in Thüringen als auch in Schleswig-Holstein sind vom dbb unterstützte Klagen anhängig, welche die derzeitige Besoldung betreffen. Es gibt in Schleswig-Holstein nunmehr einen VG-Beschluss, der an der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation zweifeln lässt. Dies betrifft u.a. die Einebnung der Besoldungsabstände innerhalb der Besoldungsstruktur sowie die familienbezogenen Bestandteile.
Insofern gilt: unbedingt bis Jahresende der Besoldung zu widersprechen.
@Thomas Stein: ich freue mich, dass ich richtig lag und Karlsruhe nun den längst überfälligen Beschluss gefasst hat. Meine Freude zielt allerdings nicht auf das Essen ab, welches du mir ausgeben magst, sondern darauf, dass uns allen endlich Gerechtigkeit – so bahnt es sich jedenfalls an – widerfahren wird. Das ist meines Erachtens auch ein wichtiges Zeichen für die Stärkung unserer Demokratie.
André, ich würde mich an Winston Churchill anlehnen und sagen, sehr selten hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. Danke dafür!
Hallo Andre‘ und auch meinerseits ein heftiges Dankeschön dafür, dass Du dieses Risiko eingegangen bist, in nun knapp 10 Jahren vermutlich 15-20 Jahre zu altern, auf Grund dieser Beharrlichkeit verfassungswidrigen Handelns der Landespolitik.
Wir dürfen sehr gespannt sein, wie die Begründung der Verfassungsrichter aussehen wird und nochmehr, welche Wege sich das klamme Land noch einfallen lassen wird, nicht (oder nicht genug) Zahlen zu müssen.
Danke, danke, danke an alle Mitwirkenden !
Wie einige der Vorredner es bereits ansprachen: ohne den einzigartig motivierten und nahezu selbstlosen André Grashof wäre es nie zu diesem (ewig verschleppten) Termin beim BVerfG gekommen. Wie viele Jahre seiner Lebenszeit – und insbesondere wieviel Grips und Langmut – André für dieses Thema und für uns alle investiert hat, können wir nicht ansatzweise erahnen!!!
Dafür gebührt ihm alle Ehre und mein tiefer Dank für diese Lebensleistung!!!
Ohne dich, André, wäre alles: NICHTS!!!
Kaum zu glauben! Grüße an alle.
…. was ist ein Pessimist? …. ein Optimist mit Praxiserfahrung.
Ja, es ist ein kleiner Lichtblick im grauen Alltag, aber erstmal müssen wir schauen, wie das Urteil genau aussieht, oder ob da zb. … im Prinzip hat der Kläger ja schon Recht, aber …… . Schauen wir mal.
Aber selbst wenn ….., dann kommt die nächste große Hürde, unsere geliebte Berliner Verwaltung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von dieser Seite das zügig und ohne ein „…. huch, die Akten liegen im dunklen Keller, ja wo sind denn nur die ganzen Widerspüche hingekommen“ o.ä., das Urteil, sofern wirklich positiv für uns, umgesetzt wird. Das Urteil wird ggf. die Verwaltung völlig brutal unvorbereitet treffen, schließlich läuft das ganze ja erst über ein Jahrzehnt und da hatte man nun wirklich keine Zeit der möglichen Vorbereitung.
Aber es gibt ja noch Überraschungen und eigentlich bin ich noch immer Optimist.
Egal wie es kommt, ich möchte mich ganz ehrlich bei allen Machern der Initiative bedanken. Die grandiose Arbeit und vor allem die investierte Lebenszeit kann gar nicht hoch genug angerechnet werden. Ich glaube, daß die meisten von uns (damit meine ich alle Kollegen) das vergessen und nicht entsprechend wertschätzen. Eine solche Mamutaufgabe freiwillig zu übernehmen ist nicht selbstverständlich.
DANKE für EURE Arbeit
Hallo Lutz, danke von uns für die Blumen. Ab Mittwoch haben wir eine Grundlage bzw. auch der Besoldungsgesetzgeber in Berlin, mit der wir weiter arbeiten können. Ich vermute und befürchte, dass diese Webseite noch einige Jahre weiter existieren wird, da man sicherlich nicht müde wird, die neuen Gegebenheiten so zu interpretieren, dass der Berliner Haushalt nicht so sehr belastet wird. Für die Anspruchsberechtigten wird es sicherlich Nachzahlungen geben, ob diese ausreichend sind und wie die Geldentwertung über nun fast zwei Jahrzehnte zu werten sind, steht auf einem anderen Blatt. Also genug Stoff für weitere Widersprüche und Klagen.
Zur Erinnerung: Berlin hat 2002 mit einer Bundesratsinitiative die bundeseinheitliche Besoldung abgeschafft. Nun schließt sich der Kreis. Und vermutlich wird es irgendwann wieder eine bundeseinheitliche Besoldung geben, da die Judikative sonst keine Ruhe findet.
Wie André immer so schön sagt: Uns allen alles Gute!
Und anhand dieser Pressemitteilung wird noch mal extrem verdeutlicht, wie wichtig es ist, jedes Jahr Widerspruch gegen seine Besoldung einzulegen:
https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1616664.php
Es wird jede kleine Lücke genutzt, um nicht zahlen zu müssen.
Interessant dass das Urteil vom OVG Berlin so kurzfristig vor dem großen Hammerurteil des BVerfG am 19.11.2025 entschieden wurde? 🤔
na ja, es wird da ja auf den Anschlusszeitraum verwiesen im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung 2019/20. In dem dazugehörigen Gesetz wird in
Artikel 6 ausdrücklich (sinngemäß) auf einen Lückenschluss zum Durchschnitt der übrigen Bundesländer und auf die Einarbeitung verfassungsrechtlicher Vorgaben hingewiesen. Nur darauf hebt das OvG ab.
Für den Zeitraum davor schreibt das OvG:
„Ein solcher „Besoldungswiderspruch“ wirkt zwar für das jeweilige Jahr und u.U. auch für spätere Jahre.“
Aber wie oben von mir erwähnt ist das folgende Zitat wichtig:
„Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2011 entschieden hat, müssen Beamte den Widerspruch allerdings dann erneuern, wenn es zu gesetzgeberischen Aktivitäten gekommen ist, die das Alimentationsdefizit korrigieren sollen.“
Genau das steht im Besoldungsanpassungsgesetz von 2019 im Artikel 6. Und deswegen hätte die Klägerin neuen Widerspruch einlegen müssen mit der Begründung dass ihrer Meinung nach auch diese Korrektur des Alimentationsdefizits nicht ausreichend ist.
Das mag zwar eine juristische „Spitzfindigkeit“ sein. Aber irgendwie doch logisch.
Für die Zeit davor scheint ein Widerspruch mit Verzicht auf Einrede der Verjährung von der Gegenseite ausreichend zu sein, wenn erkennbar ist, dass dieser auch für die Folgejahre gelten soll.
Beim „Richterbesoldungsreparaturgesetz“ war das jedenfalls so
Mal sehen, wie viele Jahre der Senat dann braucht, um das Urteil auch umzusetzen.
Wie vor zwei Monaten vorhergesagt. Keine wirkliche Überraschung und reiht sich ein in die Erfahrungen mit den Beschlüssen vom BVerfG.
Und die bisherigen Pressemeldungen und verschiedene Äußerungen von Politikern, den Aussagen vom Personal- und Haushaltsausschuss von NRW (Videostream) und die hektische Betriebsamkeit beim Bundesinnenminister in Hinsicht auf die Bundesbeamten spricht Bände und für sich. Da wird ein angenehmes Urteil für die Beamten und ein eher unangenehmes für die Politik sein.
Ob es so hart sein wird, wie beim damaligen Transformationfonds, der letzten Endes zum Ende der Ampel führte, wird sich zeigen.
Ich hoffe und glaube, immer noch, an die Gerechtigkeit!! Nach so vielen Jahren des Wartens, Haderns und Hoffens, stelle ich eine Kerze ins Fenster! Meine Gedanken sind auch bei diejenigen, die leider nicht mehr auf dieser Welt wandeln und viel zu früh verstoben sind!
Mein RA hat mir gesagt, dass diese Forderungen auf die Erben übertragen werden können.
In der Hoffnung, dass wir nach zähen langen Jahren „eventuell“ doch noch gemeinsam zu einem verdienten Urteil zu unserem Gunsten kommen, möchte ich vorweg mich bei André Grashof und seinen Mitstreitern für das Engagement bedanken 🤗
Ohne den stetigen Druck und der Beharrlichkeit für die Gerechtigkeit zu kämpfen wäre das alles nicht geschehen. Ich wünsche uns allen ein hochverdienten Abschluss am 19.11.2025 mit einem entsprechenden Urteil.
Schönes Wochenende
Ich bin sowas von gespannt….