BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?

Die Senatsverwaltung für Finanzen zeigte sich in der Pressemitteilung Nr. 19 vom 19.11.2025 einsichtig: Man respektiere die Entscheidung und werde „schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten“. Dazu gehört insbesondere ein Reparaturgesetz, das nicht nur die im Urteil genannten Konstellationen, sondern alle offenen Verfahren bis einschließlich 2020 abdecken soll. Dies soll – im Gegensatz zur Vorgehensweise noch der Entscheidung 2020 –  für sämtliche Besoldungsordnungen erfolgen.

Der Senat hatte für 2026 und 2027 bereits eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant. Ob diese Summe ausreichen wird, ist jedoch offen. Das Urteil dürfte einen deutlich größeren finanziellen Spielraum erfordern – ein Umstand, der in Zeiten angespannter Haushalte durchaus Sprengkraft hat.

Folgende Maßnahmen werden angekündigt:

Kurzfristig:
– Sichtung und Auswertung der Entscheidung
– Erarbeitung des Reparaturgesetzes
– Vorbereitung von Nachzahlungen und strukturellen Anpassungen

Mittelfristig:
– Neuausrichtung der Berliner Besoldungssystematik
– Klärung von Haushaltsrisiken
– Rückmeldungen der Personalstellen und Gewerkschaften

Langfristig:
– Stabilere und verfassungskonforme Besoldungsentwicklung
– Verbesserte Attraktivität des öffentlichen Dienstes

Offen bleibt, wie der genaue zeitliche Ablauf sein wird. Hier liegt es in der Hand der Personalstellen, die Zeit bis zum Erlass des Nachzahlungsgesetzes zu nutzen. Die vorliegenden Widerspruchsbescheide sowie die Jahre in denen Ansprüche bestehen, können bereits jetzt ermittelt werden.

Klar dürfte aber auch sein, dass die Besoldungsanpassungen der letzten Jahre dem Anspruch der Entscheidung des BVerfG nicht gerecht werden. Hier muss ein großer „Wurf“ erfolgen, damit nicht die nächste Klagewelle anrollt!

28 Gedanken zu „BVerfG-Entscheidung – Wie reagiert das Land Berlin?“

  1. Hallo zusammen,

    die PM der Finanzverwaltung zur Besoldung ist da. Kurzzusammenfassung:

    1. Was wir kriegen:
    Die Nachzahlung für die Jahre 2008 bis 2020 kommt. Hier müssen sie korrigieren.

    2. Der Trick (die Hintertür):
    Der Senat *ignoriert* die Zeit ab 2021 bis heute . Sie reden von kleinen Erhöhungen (diese 0,4%-Nummer) und tun so, als sei das Gehalt seitdem wieder verfassungskonform. Das ist geschickt wegargumentiert. Sie wollen die Nachzahlung für diese Jahre nicht freiwillig zahlen.

    Was heißt das nun?

    Nicht nachlassen! Wir müssen unbedingt am Ball bleiben, damit uns das Geld für die Jahre 2021, 2022, 2023 und so weiter nicht verloren geht.

    Die Gerichte sagen klipp und klar: Man muss jedes Jahr den Anspruch neu melden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das erst kürzlich wieder bestätigt (Urteil vom 13. November 2025 – OVG 4 B 4/24 –).

    Deshalb müssen wir daran denken, jedes Jahr Widerspruch einzulegen! Nur so sichern wir die Basis für die volle Nachzahlung. Wir müssen wachsam bleiben!

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    • Hallo Hartmut,

      wir haben da mal was vorbereitet. Das Schriftstück wird morgen versandt. Fakt ist, dass die Alimentation in den Folgenjahren nach 2020 ebenfalls nicht verfassungsgemäß ist und teils bis in den gehobenen Dienst hinein die vom BVerfG neu definierte Mindestbesoldung nicht erreicht.

      BG Mirko

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      • Hallo Mirko,

        danke für die Info und eure Arbeit! Das ist echt wichtig, dass wir da für die Jahre ab 2021 dranbleiben.

        Zu dem „Schriftstück“, das ihr vorbereitet habt und das versandt werden soll: Wird das auch irgendwo zentral veröffentlicht? Könntest du mir kurz sagen, wo ich das dann finden kann, wenn es soweit ist?

        BG Hardy

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  2. Ich hätte mal ne Frage:
    Gilt die Entscheidung des BVerfG vom 19.11.2025 auch für den Widerspruch zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien oder muss nochmals ein Widerspruch eingelegt werden.

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    • Es wird einen Nachtragshaushalt geben, da fehlt ein (sehr) hoher dreistelliger Millionenbetrag.

      Sollten alle Beamten profitieren, unabhängig davon, ob Widerspruch, Klage oder gar nichts, wird es über eine Milliarde u.a.m. kosten.

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      • Nun könnte man polemisch sagen, dass es ja auch sehr überraschend kam, also diese neue Erkenntnis, dass man eventuell all die Jahre zu wenig gezahlt hatte.
        Aber man wollte/musste/konnte halt auf ein Urteil warten, man hätte alle Zeit der Welt gehabt sich vorzubereiten! Und vor zig Jahren(!) hatte mir jemand mal gesagt es einen Topf dafür geben solle, ob es tatsächlich stimmt weiß ich nicht, aber dieser müsse bzw. solle (dann?) Milliarden schwer sein, die Zahl 3,5 schwebt mir noch im Ohr, keine Ahnung ob es tatsächlich stimmt oder angedacht war, jedenfalls wurde es mal geflüstert.
        Jetzt wolle man natürlich nicht ‚aus der Hüfte schiessen‘ und sich die Zeit nehmen das ordentlich zu verarbeiten… na ja 0,28 Milliarden hat man ja schon 👍

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        • Nur mal so zur Info….

          Haushaltsentwurf Senat Berlin für die Jahre 2021 – 2025 ( Seite 22 ) :

          R- und A-Besoldung Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 wurde die R-Besoldung in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 als verfassungswidrig einstuft. Demnach sind die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Mit Gesetz vom 23. Juni 2021 wurde eine verfassungskonforme Alimentation hergestellt. Zudem steht eine entsprechende Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung noch aus. Sofern diese Entscheidung in ihren Vorgaben der Entscheidung zur R-Besoldung entspricht, wird je nach Umsetzungsvariante mit einmaligen Mehraufwendungen von mindestens rd. 300 Mio. Euro bis zu maximal 1,4 Mrd. Euro zu rechnen sein.

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          • Korrekt. Und das ist nur der Haushalt von 2021 bis 2025. In den anderen Haushalten ist diese Problematik in DIESER Form noch nicht erkannt. Das werden wohl mehr als 1.4 Milliarden werden; ich wollte dies oben nur erwähnen 🙂

  3. Bei manchen Personalstellen werden die noch offenen Widersprüche getrennt von der Personalakte geführt, als Sachakte… insofern bringt Akteneinsicht ggf, gar nichts bzw. muss man dann explizit auch die Sachakte anfordern. Ich bat heute um Aufstellung der vorliegenden Widersprüche. Mir wurden damals auch Empfangsbekenntnisse verweigert. Ich war jung und naiv (und mit der Elternzeit beschäftigt) und hatte dem Dienstherrn nicht so viel Bösartigkeit zugetraut… Wenn`s gut läuft, habe ich dann eine Liste, die gleichzeitig als Empfangsbekenntnis gilt.
    Alle, die keine ausreichende Nachzahlung bekommen sollten vielleicht dann eine Spendenbescheinigung vom Dienstherrn anfordern für die unbezahlten Stunden oder beantragen, dass sie als zusätzliche Prozente auf die Pension angerechnet werden. wenn man z.B. ca. 10 % zu wenig Besoldung erhalten hat, hat man ca. 4 Stunden die Woche überobligatorisch gearbeitet (man wurde ja nur für 36 Stunden bezahlt…). Rechnet man die 4 Wochenstunden auf die 12 Jahre (4 x 40Wochen x 12Jahre – Urlaub / Krankheit / Feiertage mal großzügig abgezogen ) kommt man auf 1920 Stunden, was 240 volle Arbeitstage wären, also über ein Arbeitsjahr… entweder kann man das dann bezahlt frei nehmen (dann würde alles zusammenbrechen…) oder es wird mindestens ein Vollzeitjahr auf die Pension als zusätzlich geleistet angerechnet.
    Was ist mit denen, die zwischenzeitlich verstorben sind oder Unterhaltsansprüche der Kinder, jene , die ein Kredit aufnehmen mussten für Zuzahlungen oder anderes, was sonst aus der Besoldung hätte geleistet werden können, wenn sie denn korrekt gewesen wäre etc.? Ein Fass ohne Boden.
    Dabei ist die verfassungsgemäße Alimentation VORAUSSETZUNG für die Erfüllung der Dienstpflichten… Würde bedeuten, dass derzeit gar keine Dienstpflicht im vollen Umfang besteht…

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    • Genau deswegen werde ich ein RA damit beauftragen sich in meinem Fall der Sache anzunehmen. Ich befürchte dass da viele falsche Berechnungen entstehen werden…. Sei es mit oder ohne Absicht 😉

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        • Kommt auf den RA an. Die Berechnungsgrundlagen sind aber mit dem Beschluss umfassend geändert worden und nicht ganz widerspruchsfrei. Da wird man sich erst einmal einarbeiten müssen.

          Meine Empfehlung: Wer dieses Jahr die Besoldung gerügt hat, sollte dies NACH diesem Beschluss nochmals tun. Ich auf jeden Fall werde Bezug auf den Beschluss nehmen.

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    • Du wirst doch noch deine Einsendebelege haben (Fax, Email, Post-Einschreiben, Zustellung mit Gerichtsvollzieher, Stempel auf Übergabeblatt?), damit kommt da keiner raus.

      Die Personalstelle wird jetzt mit Anfragen, Wünschen und Terminen geflutet werden, nehme ich an.

      Dann wird es demnächst an oberster Stelle ein Problembewusstsein dafür geben, nehme ich an.

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  4. Interessant ist auch die Frage, wie mit der Inflation und den Zinsen umgegangen wird. M.E. haben 100 Euro von 2008 heute eine Kaufkraft von nicht einmal 70 Euro. Die Frage der Zinsen sollte auch nicht aus dem Augen verloren werden. Es bleibt nur zu wünschen das Berlin es wirklich ehrlich meint und an einer vernünftigen Lösung arbeitet. Alles andere verbietet sich.

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  5. Interessant wird auch die Tatsache, dass ja von den Personalstellen vor Jahren verkündet wurde, dass man von den Widersprüchen (Aussetzung der Widerrede) absehen solle, um die Arbeitsbelastung der Kollegen in den Personalstellen zu minimieren. Wenn ich mich richtig erinnere, gab’s damals auch entsprechende Rundmails. Hab’s selbst erlebt, ich wurde bei der persönlichen Abgabe des jährlichen Widerspruchs zunächst recht unwillig drauf hingewiesen, bestand aber auf der Entgegennahme. Nach einem kurzen, aber dann dennoch netten Gespräch mit den Personalverantwortlichen haben wir uns drauf geeinigt, dass das Problem nicht die widersprechenden Kollegen sind, sondern das Problem und dessen Lösung in Sichtweite der Personalstelle, also in einem großen roten Backsteingebäude, verborgen und zu finden ist.
    Interessant fand ich damals auch die Aussage der Personalstellenmitarbeiter, dass unser Problem durch den Senat für einige Dienststellen der Berliner Verwaltung (also nicht Feuerwehr und Polizei) bereits geräuschlos gelöst wurde. Genaue Angaben dazu wollte man aber auf Nachfrage nicht machen und es lies sich auch nicht weiter verifizieren.

    Es wird bestimmt noch verdammt interessant.

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    • Momentan ist viel Unruhe in der Belegschaft. Wir haben heute gemeinsam ausgewertet wann erstmal von jedem Einzelnen widersprochen wurde und mit welchem Wortlaut dieser Widerspruch beschieden wurde. Mein erster Widerspruch war von 2011 indem explizit auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung.
      Hoffentlich ist das etwas wert.?!

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      • Da wären nochmal unsere Spezialisten gefragt… klingt jedenfalls anders als negativ beschieden. Sollte man da jetzt draus herleiten, dass verschieden auf die Widersprüche in Berlin reagiert wurde?
        Darf man fragen welche Behörde?
        So sehr der Beschluss seitens BVerfG offensichtlich sehr umfassend und umfangreich getroffen wurde, desto mehr ärgert mich wie man hier über Jahrzehnte rumgemurkst hat. Aber arm war ja sexy… zumindest für uns galt das ja offensichtlich.
        Man bekommt bei dem Thema echt schlechte Laune!!!

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      • Beso I d u n gs d iffe re nza ns p rü c h e we ge n Alte rsd i s kri m i n i e ru n g
        lhr bzw. lhre Schreiben vom XX.XX.2012 (Besoldungsüberleitung), XX.XX.2013
        (diskriminierungsfreie Besoldung), XX.XX.2011 (Widerspruch Festsetzung
        Grundgehalt)
        Sehr geehrter Herr …,
        ich bestätige den Eingang lhres o.a. Schreibens bzw. lhrer o.a. Schreiben
        lhr Einverständnis voraussetzend werde ich in diesem Fall bis zu einer rechtskräftigen
        höchstrichterlichen Entscheidung zu den grundsätzlichen Rechtsfragen die Bearbeitung lhres
        Widerspruchs bzw. lhrer Widersprüche zunächst aussetzen. Sollten Sie sich mit dieser
        Verfahrensweise nicht einverstanden erklären, bitte ich um entsprechende Nachricht.
        Darüber hinaus verzichte ich vorsorglich auf die Einrede der Verjährung, soweit diese durch
        das Nichtbetreiben des Verfahrens bis zut letztinstanzlichen Entscheidung des
        Musterverfahrens eintreten würde, soweit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits
        Verjährung eingetreten ist.
        Mit freundlichen Grüßen
        lm Auftrag
        ….

        Ich habe damals so viele Widersprüche geschrieben. Diese Antwort bezog sich gleich auf drei Widersprüche wie ihr in der Überschrift erkennen könnt. Ich glaube auch dass nicht auf alle Widersprüche eine Antwort erfolgt ist. Damals waren die Herrschaften von der Personalstelle der Polizei stinksauer als wir Feuerwehrleute mit Wäschekörben voller Widersprüchen zur Übergabe gefahren sind.

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    • Hallo Lutz,
      ich habe auch als Pensionär immer meinen Widerspruch an das LVA geschickt. Letzten Dezember bekam ich dann eine Bestätigung mit dick gedrucktem Zusatz:
      „Antragsgemäß gelten Ihre Einwendungen auch für künftige Haushaltsjahre. Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit sind daher nicht erforderlich. Eine weitere Eingangsbestätigung in gleicher Angelegenheit wird nicht erteilt.“

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  6. Vielen Dank lieber Mirko für die unglaubliche Mühe und Zeit die Du und natürlich auch Andere investiert haben.
    Die Mitarbeiter der Gehaltsstellen haben mein Mitgefühl. Sie dürfen jetzt mit erheblichem Aufwand ausbaden, was der Senat verzapft hat.

    Lg Stefan

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  7. Die Personalstellen werden Spaß haben.Erstmal Akten suchen und Widersprüche raus fischen .Es wird auch spannend mit den Pensionierten Kollegen.
    Ich lass das mal so stehen !
    Gruß Frank

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        • Was die Akten betrifft, kann ich sagen, dass man im aktiven Dienst die Personalstelle anschreiben sollte (evtl. Akteneinsicht beantragen) für die Ruheständler liegt die Akte beim Landesverwaltungsamt. Hab meine dort eingesehen. (Zum Einsehen Termin vereinbaren). So weiß man auch gleich ob alle Widersprüche abgeheftet wurden.

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