Zukünftig soll im Service-Bereich auch ein Nettorechner für die Berliner Besoldung verfügbar sein. Im Idealfall sollen sich die Angaben auf dem Besoldungsnachweis mit dem Rechner decken. Bis dahin zunächst nur dieser Rechner.
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Brutto-Besoldungsrechner – Landesbeamte Berlin Besoldungsgruppe A
gültig ab 01. Februar 2025
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Rechtlicher Hinweis zur Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer für Berliner Beamte wird gesetzlich ausschließlich über das ELStAM-Verfahren mit der besonderen Lohnsteuertabelle B berechnet (§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b EStG i.V.m. § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG). Dieser Rechner zeigt nur die bruttoseitigen Besoldungsbestandteile an. Eine Darstellung von Lohnsteuer oder Nettobezügen erfolgt bewusst nicht, da diese nur durch die Dienststelle auf Basis der ELStAM-Daten ermittelt werden dürfen.
Die Lohnsteuer für Berliner Beamte wird gesetzlich ausschließlich über das ELStAM-Verfahren mit der besonderen Lohnsteuertabelle B berechnet (§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b EStG i.V.m. § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG). Dieser Rechner zeigt nur die bruttoseitigen Besoldungsbestandteile an. Eine Darstellung von Lohnsteuer oder Nettobezügen erfolgt bewusst nicht, da diese nur durch die Dienststelle auf Basis der ELStAM-Daten ermittelt werden dürfen.
Hinweis: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind steuerfrei und werden zusätzlich zum Brutto gezahlt.
Hinweis: Amtszulagen (z. B. für Leitungsfunktionen) werden nicht berücksichtigt.