Zum Inhalt springen
  • Über uns
  • Besoldungsrechner
    • Mindestbesoldungsrechner für die Jahre 2008-2024 für alle Bundesländer
    • Brutto-Besoldungsrechner Berlin 2025
    • Teilzeitrechner
    • Erschwerniszulagen
    • Brutto-Netto-Rechner Berlin
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch Berliner Besoldung
    • Widerspruch Bundesbesoldung
    • Kontakt
  • Spende
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Geschützt: Brutto-Netto-Rechner Berlin

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte gib unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • alfalfa zu Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den NachzahlungsmodalitätenIch wundere mich, dass ihr noch ein Fax habt. Bei uns wurden die Faxgeräte zu Jahresbeginn abgeschafft, weil wir ja eine moderne Behörde sein wollen.
  • Hanzen zu Die Darlegungslast in Zeiten einer dräuenden Verfassungskrisehttps://archive.md/2025.12.08-162258/https://www.morgenpost.de/berlin/article410651969/beamten-besoldung-senat-schiebt-mehr-als-200-millionen-in-ruecklagen.html
  • Tim1 zu Die Bedeutung der rechtzeitigen und wiederholten Widerspruchserhebung – hier OVG Berlin- Brandenburg (OVG 4 B 4/24)Rundschreiben haben oft keine rechtliche Bindungswirkung, sondern sind als (politisches/rechtliches) Signal an die Verwaltung und die gelebte Verwaltungspraxis zu sehen; es sei denn, sie enthalten konkrete (Rechts-)Normen und Verhaltensweisen für eine Wenn-nicht-dann Regelung. In der Literatur und an den Universitäten wird gleichwohl noch immer lebhaft diskutiert, wie diese letzten Endes rechtlich einzuordnen sind, gerade im Bereich Finanzen, BaFin, Finanzämter. Beispiel BaFin: Rechtsverordnungen sind es nicht, weil die Bafin dazu gar keine Verordnungs-Ermächtigung hat(te), ebenso sind es rechtlich keine tatsächlichen Verwaltungsvorschriften. Die Bafin spricht daher von einer „Selbstbindung” der Behörde – sie wird es also nicht beanstanden, wenn man sich daran hält (!). Etwas bestimmter schreibt beispielsweise die BaFin (auf ihrer Homepage oder im Juris): „Die Anforderungen des Rundschreibens [...] sind zu beachten.” Was eigentlich nur heißt, dass man sie nicht einfach unbeachtet lassen kann oder will, aber nicht wirklich sie verbindlich macht. In der Praxis aber werden sie meist trotzdem wie eine Verordnung befolgt. Solch ein Verwaltungshandeln ist typisch: Trotz rechtlicher Unverbindlichkeit entsteht in der Praxis meist eine faktische Bindung. Und dies, ohne dass es dagegen irgendein Rechtsmittel gäbe. Man muss es ja nicht befolgen, sondern kann dagegen verstoßen und warten, ob die Aufsicht einen echten Verwaltungsakt erlässt, gegen den man dann klagen kann. Ich würde also immer Widerspruch führen oder Klage einreichen, wenn einem etwas nachvollziehbar nicht passt.
  • Tim1 zu Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den NachzahlungsmodalitätenDer sicherste Weg ist die Zustellung über den örtlich Zuständigen Gerichtsvollzieher als Gerichtsvollzieherzustellung. Einfacher, schneller ist es jedoch per Dienstfax (auch elektronisch) oder ein einfaches Einschreiben für 5 Euro oder DHL Express für 12,90 Euro. DAS sollte es jedem Wert sein.
  • Mirko Prinz zu Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den NachzahlungsmodalitätenHallo Harald, vielleicht ist § 46 GGO I die Lösung. Das klären wir gerade über unsere Personalstelle ab. BG Mirko

_______________________________

  • alfalfa bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • Hanzen bei Die Darlegungslast in Zeiten einer dräuenden Verfassungskrise
  • Tim1 bei Die Bedeutung der rechtzeitigen und wiederholten Widerspruchserhebung – hier OVG Berlin- Brandenburg (OVG 4 B 4/24)
  • Tim1 bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • Mirko Prinz bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • André Grashof bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • André Grashof bei 10 Jahre danach – Ein Pensionär fordert ein Versprechen ein!
  • Harald bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • Hanzen bei Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten
  • Hanzen bei Die Bedeutung der rechtzeitigen und wiederholten Widerspruchserhebung – hier OVG Berlin- Brandenburg (OVG 4 B 4/24)
© 2025 Berliner-Besoldung.de
Einwilligung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}