Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen muss das Land Berlin für geschätzt 100.000 bis 120.000 Betroffene Kosten für  Nachzahlungen auf 400 bis 600 Millionen Euro einplanen.

Beamte ohne Widerspruch haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachzahlung. Politisch wird aber diskutiert, ob freiwillige Ausgleichszahlungen erfolgen sollen – dies könnte die Kosten jedoch auf Milliardenhöhe treiben.

Die Abwicklung der Ansprüche ist kompliziert und wird voraussichtlich bis 2026 dauern. Gründe dafür sind z. B. Veränderungen im Beamtenstatus (Beförderungen, Ruhestand, Kinderzahl, Familienstand) sowie die Bearbeitung von Erbfällen. Zeitgleich muss das bestehende Besoldungssystem überprüft werden.

Berlin muss seine Besoldung reformieren und sich dazu mit anderen Bundesländern abstimmen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten reichen viele Beamte erneut Widersprüche gegen die Besoldung des aktuellen Jahres ein.

Bis zum 31.12.25 besteht noch die Möglichkeit für das laufende Jahr Widerspruch einzulegen.

Widerspruch

37 Gedanken zu „Die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Nachzahlungsmodalitäten“

    • Hängt wohl vom Einzelfall ab, geklagt oder Widerspruch eingelegt? Wenn ja, könnte eine Nachzahlung kommen, wenn das Reparaturgesetz verabschiedet wurde.

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  1. Hallo aus Nds.,
    ich glaube hier bei euch gelesen zu haben, dass der SenFin den Personalämtern bis zum 19.12.25 eine Frist gesetzt hat, die Anzahl aller Widerspruchsführer der ca. 100000 Widersprüche zu ermitteln und zu melden . Hat jemand Erkenntnisse, ob dies geschehen ist und wie hoch die Anzahl ist ?

    Danke

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    • Na ja das is ganz sicher geschehen. Aber die Frist ist gestern abgelaufen, also Freitag. Wird somit also noch ein paar Tage dauern bis das ausgewertet ist und an SenFin gemeldet wird. Für die Öffentlichkeit / Presse wird es also noch etwas dauern…

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  2. Frage in die Runde….
    Was haltet Ihr davon wenn wir zusätzlich zu den neuen Widerspruchsschreiben ein Anforderungsschreiben versenden mit der Bitte um eine zeitnahe Auszahlung der uns jetzt per Urteil BVerfG zustehenden Gelder? 🤔
    Wäre es den Personalstellen zumutbar nochmal ausdrücklich um Auszahlung zu „bitten“?
    Ich denke es wäre sinnvoll da jetzt nicht locker zu lassen!

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    • Hallo Hanzen,
      solange keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist (Reparaturgesetz) können die Personalstellen nichts anweisen. Da ist zunächst der Senat und dann der Gesetzgeber in der Pflicht.

      BG Mirko

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        • hier mal meine Zeilen an Herrn Evers zu Eurer Kenntnis (muss ja nicht alles als neuer Artikel eingestellt werden, da kaum Neues drin steckt):

          Lieber Herr Evers,

          mit großem Interesse verfolge ich als Betroffener der verfassungswidrigen Unteralimentation Ihre aktuellen Äußerungen gegenüber der Presse und Ihre Ankündigungen zur Neuausrichtung der Berliner Besoldung, wie auch zur Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Besoldungsbestandteile über einen Zeitraum von bald 20 Jahren.

          Nach dem überaus eindeutigen Beschluss des BVerfG zur Berliner A-Besoldung haben Sie nun, als amtierender Finanzsenator, die herausfordernde Aufgabe, aber auch die Möglichkeit, die gesamte Besoldung endlich wieder auf ein verfassungsgemäßes Fundament zu stellen und den jahrzehntelangen Rechtsbruch zu beenden.

          Wie das gehen soll, hat Ihnen das BVerfG sehr eindringlich vermittelt.

          Dass eine solche Neuausrichtung teuer wird, ist allein dem Umstand geschuldet, dass Ihre Vorgänger und auch Sie in einem bald 20 Jahre andauernden Zeitraum (seit etwa dem Jahr 2006 und gemäß Feststellung des BVerfG zumindest seit dem Jahr 2008) die beamteten Mitarbeitenden in einer Art und Weise geschädigt haben, die ihresgleichen sucht.

          Hätte das Land Berlin seine Fürsorge- und auch seine verfassungsgemäßen Pflichten ernst genommen und beachtet, wären Einsparungen auf dem Rücken der Beamtenschaft in hoher Milliardenhöhe nicht möglich gewesen.

          Nun kam ein Beschluss des BVerfG zur verfassungswidrigen A-Besoldung, der keinesfalls überraschen konnte, wie Sie es in der Presse erwähnten, sondern für alle absehbar war. Denn es war bekannt, dass die gesamte Beamtenschaft in katastrophaler Weise geschädigt wurde und wird!

          Wie auch SIE jetzt damit umgehen, da Ihnen ein Spiegel vorgehalten wurde und auch das BVerfG klar von Vorsatz spricht, wird nicht nur von allen Mitarbeitenden sehr genau betrachtet. Auch das BVerfG wird ein Auge darauf haben, wie SIE mit der Rechtsverpflichtung umgehen, die Ihnen exakt vorgibt, wie die Berechnungen in der Vergangenheit und auch der Gegenwart und Zukunft auszusehen haben.

          Falls Sie das Schreiben der Initiative Berliner-Besoldung.de an den regierenden Bürgermeister und andere noch nicht erhalten haben, füge ich es zu Ihrer Kenntnisnahme dieser E-Mail bei. Von Bedeutung ist, dass Sie Nachzahlungen verzinsen müssen und auch einen Inflationsausgleich schaffen (wie in dem o.g. Schreiben erläutert), da sonst damit zu rechnen sein dürfte, dass sofort weitere Schadenersatzklagen eingereicht werden, die die Gerichte wieder extrem belasten.

          Anhand eines Beispiels aus dem Jahr 2023 gebe ich Ihnen darüber hinaus exemplarisch eine Berechnung der Neuausrichtung bzw. der Nachzahlungshöhe für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 als mögliches Muster zur Kenntnis. Sofern Sie sich danach richten sollten, wird eine Neuausrichtung für den Zeitraum 2008 bis in die Gegenwart gar nicht so kompliziert, wie Sie es in den Medien darstellen. Sie wird nur teuer, was aber hauptsächlich Ihre Vorgänger zu verantworten haben.

          Mit Spannung erwarten wir Ihre Entscheidung, insbesondere, ob Sie gewillt sind, die Vorgaben des BVerfG dieses Mal zu befolgen.

          Herzliche Grüße

          André Grashof

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          • Hey Hanzen,
            gerne darf der Brief bzw. die E-Mail auch weitergeleitet werden. Schauen wir mal, ob es eine Antwort dazu gibt. Vermutlich eher nicht…
            Herzliche Grüße, André

          • Der absolute Wahnsinn, was du für uns alle auf die Beine stellst und in die Tasten haust – DANKE.
            Hast du deine Musterberechnung A5-A16 schon irgendwo veröffentlicht bzw. könntest du dies noch tun?

            Bleib gesund und hoffnungsvoll

          • Diese Musterberechnung für die Besoldungsgruppen A5 – A 16 würde mich auch interessieren.
            Ist die schon veröffentlicht und wenn ja, wo?
            Vielen Dank und VG

          • Hallo UweT,
            ich denke, eine Musterberechnung zu diesem Zeitpunkt wäre nicht seriös. Ein Anhaltspunkt wäre die Mindestbesoldung, die mit unserem Rechner https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldungsrechner-fuer-die-jahre-2008-2024-fuer-alle-bundeslaender/ für die Jahre 2008 2024 berechnet werden kann. Dies immer für das jeweilige Bundesland, das Jahr und die Einstiegsbesoldung, also geringste Besoldungsgruppe und Stufe 1. Um amtsangemessen zu alimentieren, müssten unserer Meinung nach die Abstände zu den Ämtern wie in der aktuellen Besoldungstabelle eingehalten werden. Diese wäre ein grober Anhalt. Wie der Gesetzgeber dies ausgestaltet, obliegt nun ihm. Das kann laut BVerfG-Entscheidung auch theoretisch eine Freie Heilfürsorge sein, damit mehr Netto vom Brutto bleibt.
            In unserer Beispielrechnung liegt der „Einstiegsbeamte“ im Jahr 2023 immer noch ca. 20 % unter der Mindestbesoldung. (siehe Beitrag vom 29.11.2025 https://www.berliner-besoldung.de/folgen-der-entscheidung-des-bverfg-vom-17-09-2025-erwartungshaltung-des-aktionsbuendnisses/

            BG Mirko

          • …in Ergänzung zu Mirkos Antwort vom 10.12. um 20:33 Uhr:
            Es handelte sich um eine MÖGLICHE Variante der Besoldungsneugestaltung, die wir Herrn Evers vorgestellt hatten. Der Charme liegt darin, dass eine Neuberechnung nicht sooooo viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wie in der Presse dargestellt wird. Aber das kostet dann halt auch Geld …
            Aus meiner persönlichen Sicht müssen ALLE Besoldungsgruppen (nicht nur die A-Besoldung) angehoben werden, insbesondere weil die Mindestbesoldung bis A 11 nicht eingehalten wurde, wie das BVerfG feststellte und mittelbar teils selbst A 16 betroffen ist. Das ist nur erreichbar, wenn man die Grundbesoldung grundlegend (und gewaltig) anhebt … für alle (ggf. mit einem Abschmelzungsbetrag von einer zur anderen Gruppe, der aber noch realistisch sein muss, ohne andere Parameter zu reißen)! Und die gigantischen Fehlbeträge zur Mindestbesoldung auch im Jahr 2023 und 2024 belegen (egal, wie man es rechnet oder welche Zulagen eventuell doch noch zu integrieren sein könnten), dass SELBSTVERSTÄNDLICH auch NACH 2020 eine grundlegende Anpassung und Nachzahlung bis in die Gegenwart zu erfolgen hat! Wichtig wäre zusätzlich, dass nicht vergessen wird, auch die LEBENSLANGE angemessene Alimentationspflicht gegenüber den Pensionären/innen zu beachten (gerade bei nicht pensionswirksamen Zulagen habe ich sehr große Bedenken)! Unser Beispiel einer Neuberechnung als „Muster“ zu verbreiten wäre aber vermutlich ein wenig verfrüht.

  3. Was mich bei dem Artikel aufhorchen lässt ist Zitat „Klar ist, dass im kommenden Jahr Geld fließen soll. Aber wohl nicht die gesamte Summe. „Der Sachverhalt ist so komplex, dass mit der vollständigen Auszahlung im Jahr 2026 nicht zu rechnen sein wird!“

    Was will man uns damit andeuten??
    Für irgendwelchen Schwachsinn ist im immer schnell Geld da aber wenn es um uns geht bittet man wieder um Geduld?
    Schönen 2. Advent 🕯️🕯️

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  4. zum Prozedere der Widerspruchseinlegung:

    Nach meinem Kenntnisstand kann ein Widerspruch schriftlich, zur Niederschrift oder auf dem elektronischen Weg eingelegt werden. Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich den ausgedruckten und original unterschriebenen Widerspruch per dienstlichem Fax zur Personalstelle gefaxt (Sendebericht ausgedruckt) und dann auf dem dienstlichen Postweg das Original hinterhergeschickt habe. Bisher hat das immer geklappt, wenn es auch ewig gedauert hat, bis ich eine Rückmeldung bekam (Mitteilung, dass Verfahren jeweils ruhend gestellt wurde). Irgendwie ist das Ganze aufwändig und nicht mehr zeitgemäß.
    Um das Handling zu vereinfachen und letztlich das Widerspruchsprozedere zu beschleunigen (sowohl für mich als auch für die Personalstelle) würde ich den Widerspruch liebend gern über die personalisierte Dienst-E-Mail verschicken wollen. Ich würde eine Widerspruchseinlegung/-versendung von einem personalisierten und behördlichen Mailpostfach (Zugang nur für die jeweilige Dienstkraft) nämlich als analog zu einer qualifizierten elektronischen Signatur ansehen, wie sie im § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz gefordert wird.

    Weil ich zu solch einer Konstellation in diesem Internetz nichts gefunden habe: Gibt es dahingehend irgendwelche Gerichtsentscheidungen, ob man es so machen oder nicht machen kann? Wenn man es so machen könnte: Würde eine Mail (nur Mailtext) ausreichen oder müsste der unterschriebene Widerspruch eingescannt und als Anhang versendet werden?
    Falls es dazu noch keine Entscheidungen gibt: Könnte man den Senat nicht bitten/auffordern, eine Regelung zu schaffen, die ein solches Vorgehen rechtssicher erlaubt?

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    • Hallo Bernd,
      ich hatte mich mit der Problematik auch einmal beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Beispielhaft sei hier diese Entscheidung genannt:
      Nach Auffassung sowohl des Sozialgerichts als auch des Landessozialgerichts (Hessen), das dies im Urteil vom 18.10.2023 (L 4 SO 180/21) bestätigte, ist ein Widerspruch per einfacher E-Mail nicht wirksam. Das Gericht stellte klar, dass am Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur festzuhalten sei. Eine einfache E-Mail erfülle diese Anforderungen nicht.

      Ich denke, der einfachste und sicherste Weg wäre die persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung im eigenen Geschäftszimmer. Der Empfang könnte mit Datumseingangsstempel auf einer Kopie mit Unterschrift erfolgen. Damit gibt es auch Zeugen für die Abgaben. Das Geschäftszimmer ist verpflichtet, dann gemäß GGO an die zuständige Dienststelle – hier die Personalstelle – weiterzuleiten. Dies dann einfach per Dienstpost.

      BG Mirko

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      • Hallo Mirko,

        täusche ich mich, oder handelt es sich bei einem Postfach mit der entsprechenden qualifizierten Signatur NICHT um unser dienstliches Outlook?
        Sollte es um das entsprechende sichere Postfach handeln, ist mein Kenntisstand, dass für jenes Berliner Behördenpostfach nur wenige MA in den jeweiligen Säulen eine Berechtigung haben. Meine Internetrecherche zu dem Thema ergab, dass es kaum noch Anbieter für den „privaten Gebrauch“ gäbe und man im Zweifelsfalle auch den Ausweis im Scheckkartenformat und ID-Funktion benötigt.

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      • Der sicherste Weg ist die Zustellung über den örtlich Zuständigen Gerichtsvollzieher als Gerichtsvollzieherzustellung. Einfacher, schneller ist es jedoch per Dienstfax (auch elektronisch) oder ein einfaches Einschreiben für 5 Euro oder DHL Express für 12,90 Euro. DAS sollte es jedem Wert sein.

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  5. Wie wird denn mit den Jahren 2021- Änderung der Besoldung verfahren? Würde nämlich in meinem laufenden Verfahren das ausdehnen des Klagezeitraums anregen.

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    • Hallo Mario,
      das steht noch in den Sternen. Wir hatten ja deswegen die Fraktion im Agh und den RB angeschrieben. Die Berechnungsgrundlagen seitens des BVerfG sind ja konkretisiert worden. Insofern wäre der Senat klug beraten, die Nachzahlungen für die Folgejahre nach 2020 auch zu regeln, sonst kommt die nächste Welle an Klagen.
      Das Erweitern der Klage ist durchaus sinnvoll, zumal der Gesetzgeber im Gerichtsverfahren Nachweise beibringen muss. (Siehe Leitsatz 6 und Rn. 56 der Entscheidung)

      BG Mirko

      Antworten
  6. 100.000 bis 120.000 Betroffene?
    In Berlin gibt es rund 56.000 bis 60.000 Beamte im Landesdienst (Stand 2024/2025).
    Kann es sein das da eine Null zuviel oben dran steht?

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    • Ja, muss wohl so sein: eine Null zu viel.
      100.000-120.000 „Betroffene“ würde wohl ALLE im Berliner öD Beschäftigten meinen. Das widerspräche auch dem, was Evers diese Woche im Abgeordnetenhaus verlauten ließ: er sprach klipp & klar davon, dass nur Kläger bzw. Widersprüchler ihren Anspruch befriedigt bekommen….
      Das sollte nun mal zügig und definitiv geklärt werden. Bevor hier nur noch Spekulationen ins Kraut schießen.
      Wenn man zur Berechnung des Individualanspruches KI-gestützte Software heranzieht, dürfte das alles machbar sein. Eine händische Berechnung für jeden dürfte wohl aufgrund der Komplexität der Einzelfälle fast nicht zu bewältigen sein – und vor Fehlern nicht gefeit sein. Müsste man alles nochmal selbst prüfen (lassen), nicht wahr?
      Auch wenn – zum Glück- nächsten September die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind: es wird nicht für alle etwas geben. Auch wenn das – gewerkschaftliche – nachvollziehbare Forderungen sind: bei der Richterbesoldung seinerzeit wurden auch nur die Kläger/Widersprüchler bedacht. Würden jetzt ALLE A-Besoldeten bedacht, würde das die nächste Welle lostreten, weil dann die R-Besoldeten natürlich eine Ungleichbehandlung rügen würden….und die Politik noch mehr zu zahlen hätte.
      Bin mal gespannt, ob und inwieweit auch Zinsen etc. berücksichtigt werden. Ich hab das jedenfalls auf dem Schirm 😁.
      Beste Grüße an alle!

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      • Laut der Senatsanfragen die Mirko hier kürzlich eingestellt hat, gehe ich auch davon aus das es maximal ca. 15000 Landesbeamte betreffen wird die überhaupt berücksichtigt werden.
        Den Umstand das es keine „Extrawurst“ bei der A-Besoldung gegenüber den Richtern geben wird, teile ich ebenfalls. Schönes Wochenende

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        • ich glaube hier wir Bezug genommen auf einen Artikel des Tagesspiegels von 06. Dezember. Ich kann archive.is empfehlen.

          Der Senat drückt auch seine außerordentliche Überraschung aus, darüber, dass auch das aktuelle Besoldungsgefüge zu überarbeiten sei…

          Als sei es nicht seit spätestens 2020 klar gewesen.. unfassbar.

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