Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen muss das Land Berlin für geschätzt 100.000 bis 120.000 Betroffene Kosten für Nachzahlungen auf 400 bis 600 Millionen Euro einplanen.
Beamte ohne Widerspruch haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachzahlung. Politisch wird aber diskutiert, ob freiwillige Ausgleichszahlungen erfolgen sollen – dies könnte die Kosten jedoch auf Milliardenhöhe treiben.
Die Abwicklung der Ansprüche ist kompliziert und wird voraussichtlich bis 2026 dauern. Gründe dafür sind z. B. Veränderungen im Beamtenstatus (Beförderungen, Ruhestand, Kinderzahl, Familienstand) sowie die Bearbeitung von Erbfällen. Zeitgleich muss das bestehende Besoldungssystem überprüft werden.
Berlin muss seine Besoldung reformieren und sich dazu mit anderen Bundesländern abstimmen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten reichen viele Beamte erneut Widersprüche gegen die Besoldung des aktuellen Jahres ein.
Bis zum 31.12.25 besteht noch die Möglichkeit für das laufende Jahr Widerspruch einzulegen.
Wie wird denn mit den Jahren 2021- Änderung der Besoldung verfahren? Würde nämlich in meinem laufenden Verfahren das ausdehnen des Klagezeitraums anregen.
100.000 bis 120.000 Betroffene?
In Berlin gibt es rund 56.000 bis 60.000 Beamte im Landesdienst (Stand 2024/2025).
Kann es sein das da eine Null zuviel oben dran steht?
100.000 bis 120.000 Widersprüche. Nicht Beamte.
Die Anzahl der eigentlichen Widerspruchsführer/ Kläger dürfte deutlich geringer sein.
Ja, muss wohl so sein: eine Null zu viel.
100.000-120.000 „Betroffene“ würde wohl ALLE im Berliner öD Beschäftigten meinen. Das widerspräche auch dem, was Evers diese Woche im Abgeordnetenhaus verlauten ließ: er sprach klipp & klar davon, dass nur Kläger bzw. Widersprüchler ihren Anspruch befriedigt bekommen….
Das sollte nun mal zügig und definitiv geklärt werden. Bevor hier nur noch Spekulationen ins Kraut schießen.
Wenn man zur Berechnung des Individualanspruches KI-gestützte Software heranzieht, dürfte das alles machbar sein. Eine händische Berechnung für jeden dürfte wohl aufgrund der Komplexität der Einzelfälle fast nicht zu bewältigen sein – und vor Fehlern nicht gefeit sein. Müsste man alles nochmal selbst prüfen (lassen), nicht wahr?
Auch wenn – zum Glück- nächsten September die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind: es wird nicht für alle etwas geben. Auch wenn das – gewerkschaftliche – nachvollziehbare Forderungen sind: bei der Richterbesoldung seinerzeit wurden auch nur die Kläger/Widersprüchler bedacht. Würden jetzt ALLE A-Besoldeten bedacht, würde das die nächste Welle lostreten, weil dann die R-Besoldeten natürlich eine Ungleichbehandlung rügen würden….und die Politik noch mehr zu zahlen hätte.
Bin mal gespannt, ob und inwieweit auch Zinsen etc. berücksichtigt werden. Ich hab das jedenfalls auf dem Schirm 😁.
Beste Grüße an alle!
Laut der Senatsanfragen die Mirko hier kürzlich eingestellt hat, gehe ich auch davon aus das es maximal ca. 15000 Landesbeamte betreffen wird die überhaupt berücksichtigt werden.
Den Umstand das es keine „Extrawurst“ bei der A-Besoldung gegenüber den Richtern geben wird, teile ich ebenfalls. Schönes Wochenende