Die Mindestbesoldung ist erreicht, wenn das Nettoeinkommen einer Beamtin oder eines Beamten mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie beträgt. Wird dieser Wert unterschritten, liegt eine Verletzung des Alimentationsprinzips aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) vor. Die Prüfung erfolgt anhand des Median-Äquivalenzeinkommens, das nach der modifizierten OECD-Äquivalenzskala auf Basis des Mikrozensus berechnet wird. Die Daten für die Berechnung der Prekaritätsschwelle können der Seite des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
Quelle: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a., Leitsatz 7 zur Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens
Beispielhaft sei hier die Berechnung der Mindestbesoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 5 (Stufe 1) für das Jahr 2023 dargelegt:
Einkommensbestandteile :
Grundgehalt: 2314.42 Euro
Familienzuschlag Ehe: 142.92 Euro
Familienzuschlag 1. Kind: 128.39 Euro
Familienzuschlag 2. Kind: 128.39 Euro
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind: 168.96 Euro
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind: 180.60 Euro
Allg. Stellenzulage: 23,36 Euro
Sonderzahlung (mtl.): 129,17 Euro
Einkommen brutto monatlich: 3216,21 Euro
Jahresbruttoeinkommen (x12) 38594,52 Euro
– Einkommenssteuer (Stkl. III) 2002,00 Euro
– Private KV 6885,60 Euro
+ Kindergeld 6000,00 Euro
Jahresnettoalimentation 35707,52 Euro
Danke Mirko!
Wenn ich als unverheirateter kinderloser Beamte 2010 A8 dank des Rechners meine Nettodaten eingebe, weiß ich nicht ob ich mich freuen soll über die Nachzahlung oder stinksauer darüber bin wieviel Geld der Berliner Senat mir (uns) weggenommen hat 🤬
Damals 2010 hatte ich ein Fehlbetrag von fast 4000 Euro im Jahr!! Bis heute komme ich nicht auf die geforderte Mindestbesoldung laut BVerfG!
Einfach unfassbar!!
Hallo Hanzen,
ja, es ist in der Tat erschreckend! Insbesondere das Ausmaß.
BG Mirko
Moin Moin aus dem hohen Norden.
herzlichen Dank für Deine Mühe.
Hallo, danke für die tolle Arbeit. Nur nochmal zum Verständnis. Ich muss also rechnen:
Mein Jahresbrutto des jeweiligen Jahres. Dieses dann im Geahltsrechner mit Steuerklasse 3 berechnen. Davon die Aufwendungen für die PKV abziehen und das Kindergeld hinzurechnen. Das ergibt dann die Mindestalimentation, also unterste Besoldungsstufe. Dann müsste ja noch der Abstand zu meiner tatsächlichen Besoldungsstufe hinzukommen, richtig?
Ja, soweit richtig. Wir versuchen gerade einen Rechner aufzusetzen, der dies ermöglicht. Die Mindestbesoldung ist maßgeblich für das jeweilige Einstiegsamt in der Stufe 1. Hinzu kommt -wie du richtig sagst- das Anstandsgebot. Anhalt wäre zB die aktuelle Besoldungstabelle mit deren Abständen.
BG Mirko
…einfach unglaublich, was Du hier gezaubert hast Mirko. 1000 Dank dafür…