Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 17.09.2025 – Erwartungshaltung des Aktionsbündnisses

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de hat in einem aktuellen Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Folgen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.09.2025 für die Berliner A-Besoldung aufgezeigt.

Bereits seit Jahren kritisieren wir, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten deutlich hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückbleibt. Während Politiker ihre Diäten zwischen 2010 und 2014 um 25,8 %-Punkte erhöhten, stieg die Besoldung der Beamtenschaft nur um 8,7 %-Punkte. Auch nach dem Beschluss zur R-Besoldung 2020 wurde die verfassungswidrige Unteralimentation nicht behoben – ein klarer Rechtsbruch.

Der aktuelle Beschluss des BVerfG belegt, dass 95 % des Besoldungssystems im Zeitraum 2008–2020 verfassungswidrig war. Deshalb fordern wir eine umfassende Nachberechnung nicht nur bis 2020, sondern bis in die Gegenwart, inklusive Verzinsung für den Inflationsausgleich. Nur so kann ein angemessener Lebensunterhalt für die betroffenen Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres Rechtsschutzbedürfnisses auch rückwirkend gesichert werden.

Unsere Berechnungen für 2023 und 2024 zeigen, dass Beamte im Einstiegsamt A5  und selbst noch im gehobenen Dienst (A9, Stufe 8) noch immer deutlich unterhalb der vom BVerfG definierten Mindestbesoldung liegen. Der Staat schuldet seinen Mitarbeitenden daher nicht nur die Nachzahlung der zurückgehaltenen Beträge, sondern auch deren angemessene Aufwertung, um die über Jahre entstandenen finanziellen Nachteile auszugleichen.

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de steht bereit, um die Politik bei der Umsetzung dieser verfassungsmäßigen Pflicht zu unterstützen. Berlin hat jetzt die Chance, Rechtsstaatlichkeit und Fürsorge gegenüber seinen Beamten ernsthaft zu zeigen.

Update: Der Faktor 2,3 setzt sich zusammen aus Haushaltsvorstand 1, Partner mit 0,5, Kind über 14 Jahre mit 0,5 und ein Kind unter 14 Jahre mit 0,3. (S. 7)

Schreiben des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de vom 28.11.2025

6 Gedanken zu „Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 17.09.2025 – Erwartungshaltung des Aktionsbündnisses“

  1. Hallo, sehr sachlich und fundiert geschrieben. Dafür erneut ein dickes Lob, vor allem dafür wie viel kostbare Zeit ihr der Sache widmet. Jedoch fehlt mir mittlerweile der Glaube, dass es diesen Senat interessiert. Wenn ich beispielhaft davon ausgehe, dass ein Beamter der Besoldungsstufe A5 Stufe 1 in einem Jahr 20% zu gering besoldet wurde. Hat dann ein Beamter mit A10 in Stufe 1 bei dem die Mindestbesoldung „nur“ 10% zu gering war, dennoch aufgrund des Abstandsgebotes Anspruch auf 20% Nachzahlung?

    Lg Stefan

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    • Hallo Stefan,
      die Definition des Abstandsgebotes ist uns das BVerfG schuldig geblieben. Aber ich denke, die Abstände der derzeitigen A-Besoldungstabelle sollte ohne Betrachtung der Ergänzungsaufschläge für niedrige Besoldungsgruppen weiterhin eingehalten werden, wenn die Besoldungsbasis nach oben verschoben wird. Es gilt hier auch weitere Entscheidungen in diesem Jahr abzuwarten. Maßgeblich sind aus Indizes der zweiten Prüfungsstufe, die eine Spreizung der Tabelle zur Folge haben im internen Systemvergleich. Halt irgendwie dem Amte angemessen.

      BG Mirko

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  2. Danke für das „Weiter Druck ausüben“!
    Ich selbst werde das Thema auch weiter publizieren.
    Meine Frage in die Runde wäre mal,
    hat schon mal ein kinderloser A8 oder A9 Beamter sich ein Überblick verschaffen können was ihm seit 10 Jahren an Besoldung entgangen ist rein netto? Nur mal so grob als Überblick.
    Ansonsten wünsche ich allen hier ein schönes Wochenende.

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