Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 17.09.2025 – Erwartungshaltung des Aktionsbündnisses

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de hat in einem aktuellen Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Folgen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.09.2025 für die Berliner A-Besoldung aufgezeigt.

Bereits seit Jahren kritisieren wir, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten deutlich hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückbleibt. Während Politiker ihre Diäten zwischen 2010 und 2014 um 25,8 %-Punkte erhöhten, stieg die Besoldung der Beamtenschaft nur um 8,7 %-Punkte. Auch nach dem Beschluss zur R-Besoldung 2020 wurde die verfassungswidrige Unteralimentation nicht behoben – ein klarer Rechtsbruch.

Der aktuelle Beschluss des BVerfG belegt, dass 95 % des Besoldungssystems im Zeitraum 2008–2020 verfassungswidrig war. Deshalb fordern wir eine umfassende Nachberechnung nicht nur bis 2020, sondern bis in die Gegenwart, inklusive Verzinsung für den Inflationsausgleich. Nur so kann ein angemessener Lebensunterhalt für die betroffenen Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres Rechtsschutzbedürfnisses auch rückwirkend gesichert werden.

Unsere Berechnungen für 2023 und 2024 zeigen, dass Beamte im Einstiegsamt A5  und selbst noch im gehobenen Dienst (A9, Stufe 8) noch immer deutlich unterhalb der vom BVerfG definierten Mindestbesoldung liegen. Der Staat schuldet seinen Mitarbeitenden daher nicht nur die Nachzahlung der zurückgehaltenen Beträge, sondern auch deren angemessene Aufwertung, um die über Jahre entstandenen finanziellen Nachteile auszugleichen.

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de steht bereit, um die Politik bei der Umsetzung dieser verfassungsmäßigen Pflicht zu unterstützen. Berlin hat jetzt die Chance, Rechtsstaatlichkeit und Fürsorge gegenüber seinen Beamten ernsthaft zu zeigen.

Update: Der Faktor 2,3 setzt sich zusammen aus Haushaltsvorstand 1, Partner mit 0,5, Kind über 14 Jahre mit 0,5 und ein Kind unter 14 Jahre mit 0,3. (S. 7)

Schreiben des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de vom 28.11.2025

15 Gedanken zu „Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 17.09.2025 – Erwartungshaltung des Aktionsbündnisses“

  1. Hallo, es gab logischerweise in letzter Zeit hier viele Beiträge zu unterschiedlichen Themen, teilweise kann ich nicht mehr folgen… egal ! Hier nun mal ein Link, wobei mir nicht bekannt ist, ob dieser hier schon bekannt ist ?! ( Termin für die Sachbearbeiter 19.12.25 !!! ) Insofern, allen, schönen 2. Advent

    file:///C:/Users/User/Downloads/rundschreibenivnr.41_2025.pdf

    Danke Thomas, hier der Link auf Rundschreibendatenbank:

    Rundschreiben SenFin 41/2025

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  2. Ein Vöglein hat mir gezwitschert, dass SenFin in Berlin wohl zumindest alle Beamten für den vollen Zeitraum entschädigen will, die in dem fraglichen Zeitraum wenigstens 1x Widerspruch eingelegt haben.

    Das Ganze wohl aus
    1. Gründen der Praktikabilität (eine Auswertung für jeden Einzelfall übersteigt die Kapazitäten),
    2. aus Gründen der Fairness, bzw. um gegenseitige Missgunst zu vermeiden und
    3. dem Verlust von Arbeitsmotivation vorzubeugen. Hahahaha, selten so gelacht.

    Ob das alles so kommt. Ich glaub‘ erst dran, wenn das Geld auf dem Konto landet.

    Die Frage wäre ja dann noch, ob es lediglich ein Pauschalbetrag als „Friedensangebot“ wird, um den Großteil der betroffenen Beamten ruhig zu stellen, die sich dann damit zufrieden geben, weil sie einfach irgendwann keine Lust mehr haben, erneut Widerspruch oder Klage zu erheben. Oder, ob es wirklich eine echte Nachzahlung in nachvollziehbarer und fundierter Größe geben wird. Wir alle ahnen, wie es ausgehen wird…

    Einfach nur traurig, dass es so weit gekommen ist. Und ich kann wohl für uns alle sprechen, wenn ich sagen, dass dieser Zustand nicht auf die Kappe der Beamtenschaft geht.

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    • Ist ja witzig genau das gleiche hat mein RA letzte Woche auch zu mir gesagt dass vermutlich es so kommen wird aufgrund der nicht oder nur schwer nachvollziehbaren Ansprüche jedes einzelnen begünstigten Beamten.
      Der Berliner Senat bzw. Finanzsenator kann froh sein dass nicht JEDER Berliner Beamte geklagt bzw. Widerspruch eingelegt hat…. Man stelle sich vor was das für Kosten jetzt wären.
      Schönen Sonntag Euch

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      • Ich werde klagen ..Habe meine Hausaufgaben gemacht seit 2010 und möchte auch die dementsprechende Entschädigung. A7 /17 Jahre mit Abzug PKV und Unterhalt usw.Nöö .Auf den Tag der Entschädigung hab ich gewartet und kann noch weiter warten und klagen .Hab hoffentlich noch ein paar Jahre auf der Erde 😎.Und heute A 8 im mittleren Dienst,fast Eingangsamt …Nööö !Mach ich nicht mit .Abspeisen niemals 🙅‍♂️

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        • Kannst Du etwa sagen was das bei A8 ungefähr pro Jahr ausmacht? Ich selbst widerspreche auch ich seit 2010 regelmäßig jedes Jahr und kann das belegen. Leider konnte ich bis jetzt nie beziffern was das in Euro ausmacht.

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    • Hallo Dr. Bone,
      es gilt Wählerstimmen zu sichern und zerstörtes Vertrauen wieder aufzubauen! Das Land hat mehrere Milliarden gespart. Ob die Betroffenen sich da mit einer „Pauschale“ abspeisen lassen, bleibt wohl angesichts des mehrfach nachgewiesenen vorsätzlichen Handelns der Verantwortlichen fraglich. Für eine Entschuldigung ist man sich anscheinend derzeit auch noch zu fein.

      BG Mirko

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      • Also ich weiß nicht was ich von einer Entschuldigung halten sollte, die nach all den Jahren käme, in denen man bewusst wider besseren Wissens nicht bzw. nicht annähernd genügend gehandelt hatte.
        Eine angemessene Rückzahlung lass ich als eine solche halbwegs gelten, alles andere darf man sich gerne sparen, nehme ich einfach niemanden mehr ab.
        Alleine die mehrfach erwähnten von uns abgekoppelten Diätenerhöhungen sprechen Bände😡

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  3. Hallo, sehr sachlich und fundiert geschrieben. Dafür erneut ein dickes Lob, vor allem dafür wie viel kostbare Zeit ihr der Sache widmet. Jedoch fehlt mir mittlerweile der Glaube, dass es diesen Senat interessiert. Wenn ich beispielhaft davon ausgehe, dass ein Beamter der Besoldungsstufe A5 Stufe 1 in einem Jahr 20% zu gering besoldet wurde. Hat dann ein Beamter mit A10 in Stufe 1 bei dem die Mindestbesoldung „nur“ 10% zu gering war, dennoch aufgrund des Abstandsgebotes Anspruch auf 20% Nachzahlung?

    Lg Stefan

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    • Hallo Stefan,
      die Definition des Abstandsgebotes ist uns das BVerfG schuldig geblieben. Aber ich denke, die Abstände der derzeitigen A-Besoldungstabelle sollte ohne Betrachtung der Ergänzungsaufschläge für niedrige Besoldungsgruppen weiterhin eingehalten werden, wenn die Besoldungsbasis nach oben verschoben wird. Es gilt hier auch weitere Entscheidungen in diesem Jahr abzuwarten. Maßgeblich sind aus Indizes der zweiten Prüfungsstufe, die eine Spreizung der Tabelle zur Folge haben im internen Systemvergleich. Halt irgendwie dem Amte angemessen.

      BG Mirko

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  4. Danke für das „Weiter Druck ausüben“!
    Ich selbst werde das Thema auch weiter publizieren.
    Meine Frage in die Runde wäre mal,
    hat schon mal ein kinderloser A8 oder A9 Beamter sich ein Überblick verschaffen können was ihm seit 10 Jahren an Besoldung entgangen ist rein netto? Nur mal so grob als Überblick.
    Ansonsten wünsche ich allen hier ein schönes Wochenende.

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