Die Senatsverwaltung für Finanzen zeigte sich in der Pressemitteilung Nr. 19 vom 19.11.2025 einsichtig: Man respektiere die Entscheidung und werde „schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten“. Dazu gehört insbesondere ein Reparaturgesetz, das nicht nur die im Urteil genannten Konstellationen, sondern alle offenen Verfahren bis einschließlich 2020 abdecken soll. Dies soll – im Gegensatz zur Vorgehensweise noch der Entscheidung 2020 – für sämtliche Besoldungsordnungen erfolgen.
Der Senat hatte für 2026 und 2027 bereits eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant. Ob diese Summe ausreichen wird, ist jedoch offen. Das Urteil dürfte einen deutlich größeren finanziellen Spielraum erfordern – ein Umstand, der in Zeiten angespannter Haushalte durchaus Sprengkraft hat.
Folgende Maßnahmen werden angekündigt:
Kurzfristig:
– Sichtung und Auswertung der Entscheidung
– Erarbeitung des Reparaturgesetzes
– Vorbereitung von Nachzahlungen und strukturellen Anpassungen
Mittelfristig:
– Neuausrichtung der Berliner Besoldungssystematik
– Klärung von Haushaltsrisiken
– Rückmeldungen der Personalstellen und Gewerkschaften
Langfristig:
– Stabilere und verfassungskonforme Besoldungsentwicklung
– Verbesserte Attraktivität des öffentlichen Dienstes
Offen bleibt, wie der genaue zeitliche Ablauf sein wird. Hier liegt es in der Hand der Personalstellen, die Zeit bis zum Erlass des Nachzahlungsgesetzes zu nutzen. Die vorliegenden Widerspruchsbescheide sowie die Jahre in denen Ansprüche bestehen, können bereits jetzt ermittelt werden.
Klar dürfte aber auch sein, dass die Besoldungsanpassungen der letzten Jahre dem Anspruch der Entscheidung des BVerfG nicht gerecht werden. Hier muss ein großer „Wurf“ erfolgen, damit nicht die nächste Klagewelle anrollt!
Interessant ist auch die Frage, wie mit der Inflation und den Zinsen umgegangen wird. M.E. haben 100 Euro von 2008 heute eine Kaufkraft von nicht einmal 70 Euro. Die Frage der Zinsen sollte auch nicht aus dem Augen verloren werden. Es bleibt nur zu wünschen das Berlin es wirklich ehrlich meint und an einer vernünftigen Lösung arbeitet. Alles andere verbietet sich.
Interessant wird auch die Tatsache, dass ja von den Personalstellen vor Jahren verkündet wurde, dass man von den Widersprüchen (Aussetzung der Widerrede) absehen solle, um die Arbeitsbelastung der Kollegen in den Personalstellen zu minimieren. Wenn ich mich richtig erinnere, gab’s damals auch entsprechende Rundmails. Hab’s selbst erlebt, ich wurde bei der persönlichen Abgabe des jährlichen Widerspruchs zunächst recht unwillig drauf hingewiesen, bestand aber auf der Entgegennahme. Nach einem kurzen, aber dann dennoch netten Gespräch mit den Personalverantwortlichen haben wir uns drauf geeinigt, dass das Problem nicht die widersprechenden Kollegen sind, sondern das Problem und dessen Lösung in Sichtweite der Personalstelle, also in einem großen roten Backsteingebäude, verborgen und zu finden ist.
Interessant fand ich damals auch die Aussage der Personalstellenmitarbeiter, dass unser Problem durch den Senat für einige Dienststellen der Berliner Verwaltung (also nicht Feuerwehr und Polizei) bereits geräuschlos gelöst wurde. Genaue Angaben dazu wollte man aber auf Nachfrage nicht machen und es lies sich auch nicht weiter verifizieren.
Es wird bestimmt noch verdammt interessant.
Momentan ist viel Unruhe in der Belegschaft. Wir haben heute gemeinsam ausgewertet wann erstmal von jedem Einzelnen widersprochen wurde und mit welchem Wortlaut dieser Widerspruch beschieden wurde. Mein erster Widerspruch war von 2011 indem explizit auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung.
Hoffentlich ist das etwas wert.?!
Da wären nochmal unsere Spezialisten gefragt… klingt jedenfalls anders als negativ beschieden. Sollte man da jetzt draus herleiten, dass verschieden auf die Widersprüche in Berlin reagiert wurde?
Darf man fragen welche Behörde?
So sehr der Beschluss seitens BVerfG offensichtlich sehr umfassend und umfangreich getroffen wurde, desto mehr ärgert mich wie man hier über Jahrzehnte rumgemurkst hat. Aber arm war ja sexy… zumindest für uns galt das ja offensichtlich.
Man bekommt bei dem Thema echt schlechte Laune!!!
Vielen Dank lieber Mirko für die unglaubliche Mühe und Zeit die Du und natürlich auch Andere investiert haben.
Die Mitarbeiter der Gehaltsstellen haben mein Mitgefühl. Sie dürfen jetzt mit erheblichem Aufwand ausbaden, was der Senat verzapft hat.
Lg Stefan
Die Personalstellen werden Spaß haben.Erstmal Akten suchen und Widersprüche raus fischen .Es wird auch spannend mit den Pensionierten Kollegen.
Ich lass das mal so stehen !
Gruß Frank
Hallo,
was sollte bei den pensionierten Kollegen anders sein?