Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

BVerfG fordert Stellungnahmen ein – HPR kann liefern

  • Home
  • Aktuelles
  • BVerfG fordert Stellungnahmen ein – HPR kann liefern
30. Januar 2024 30 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Mit der höchstrichterlichen Entscheidung in Sachen Berliner Besoldung ist vermutlich noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 16.11.2023 die Gewerkschaften, Berufsverbände, Spitzenverbände sowie den HPR des Landes Berlin angeschrieben und um Stellungnahme gemäß § 27a BVerfGG gebeten.

In dem Schreiben teilt die Vizepräsidentin des BVerfG, Frau Prof. Dr. Doris König mit, dass das Land Berlin gebeten worden ist, zu erläutern, was der inhaltlichen Erstreckung des „Reparaturgesetzes zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009-2015“ auf die A-Besoldung entgegenstand.

Das BVerfG-Schreiben, welches  dem HPR-Vorstand bereits Anfang Dezember 2023 vorlag, wurde leider erst mit der Einladung zur heutigen HPR-Sitzung (30.01.2024) den Gremiumsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Mithin eine zu kurze Frist, um als Liste eine Stellungnahme beizusteuern.

Desto erfreulicher war es, dass sich der renommierte Besoldungsexperte, Dr. Schwan, bereit erklärte, im Auftrag des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei e.V.“ für die Liste im HPR „Die Unabhängigen“ (DFeuG, GVV und UNABHÄNGIGE in der Polizei), kurzfristig eine rechtliche Stellungnahme auszuarbeiten und diese dem HPR zur Verfügung zu stellen.

Da die Behandlung der Stellungnahme in der Kürze der Zeit und auf Grund des Umfanges im Gremium nicht möglich war, wurde die Beschlussfassung darüber auf die nächste HPR-Sitzung am 13.02.2024 vertagt.

Unseren treuen Lesern – vielleicht auch in Karlsruhe 😉 – wollen wir die Stellungnahme jedoch nicht vorenthalten und veröffentlichen diese schon heute.

Damit verbunden ist die Hoffnung, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erfolgt, die zumindest für die in Frage stehenden Jahre den über ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit befriedet.

30.01.2024, Antwort an den Auftraggeber UNABHÄNGIGE in der Polizei e.V.

29.01.2024, Stellungnahme für das BVerfG

 

 

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Begründen heißt befolgen – Zur Pragmatik der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Update: BVerfG erhält keine weitere Post

30 Kommentare

  1. Der Pensionär
    14. Februar 2024    

    Hallo Martin ,

    im Gegensatz zur Hauptstadtzulage erhalten auch die Versorgungsempfänger die 4,1 % “ Sonderzahlung “ in Sachsen .

    Reply
  2. Fragender
    12. Februar 2024    

    https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

    „Die Eckpunkte des Gesetzes stellen sich wie folgt dar:

    Inflationsausgleichszahlung i.H.v. 3000 Euro (1000 Euro für das Jahr 2023, Januar-Oktober 2024 jeweils 200 Euro). Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlung nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz.

    Systemgerechte Übernahme des Sockelbetrages zum 1. November 2024 als lineare Zahlung i.H.v. 4,76%.

    Lineare Anhebung zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5%.

    Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024:

    Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner i.H.v. monatlich 33,08 Euro (analog der kostenlosen Familienmitversicherung in der GKV)
    Erhöhung des Ehegattenanteils und des Kinderanteils (erstes und zweites Kind) beim Familienzuschlag auf jeweils 246 Euro
    Zahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage

    Damit wird in 2024 der Abstand zur Grundsicherung deutlich eingehalten und auch für 2025 gewahrt.“

    Ich komme aus dem Staunen nicht heraus…

    Sachsen zeigt, dass es geht, wenn man es nur möchte…

    Meiner Meinung nach ist das der Anfang vom Ende der verfassungswidrigen Besoldung. Vielleicht wird es noch einige Monate dauern,
    bis auch die anderen Bundesländer einsehen werden, dass es nicht anders geht. Aber es kommt sukzessive Bewegung in das Thema.

    Reply
    • Thomas Stein
      12. Februar 2024    

      Hallo Fragender, Danke für die Info ! Sehr beachtlich….. das stimmt. Und natürlich geht sofort meine Frage in Richtung Mirko bzw. auch anderer engagierter Gewerkschaftsmitglieder : werden solche Informationen aus anderen Bundesländern denn auch im HPR diskutiert bzw. vorgelegt ? Oder anders herum, es gibt ja eine „angeblich“ große Polizeigewerkschaft, die sich in den sozialen Medien ständig damit rühmt, Treffen mit Senatsmitgliedern, speziell mit Herrn Evers, stattfinden zu lassen, auf Nachfrage dann aber nicht in der Lage ist, die mit Herrn Evers diskutierten Themen auch transparent darzustellen…. ist diese große Gewerkschaft denn auch in der Lage, solche maßgeblich wichtigen Informationen an die Senatsinnen- bzw. Finanzverwaltung weiterzuleiten und anzumahnen ? Nun gut Fragender, hoffen wir das Beste das endlich Schwung in die gesamte Sachlage kommt, die Abgabe der Stellungnahme war ja terminiert auf den 31.01.24, insofern dürfte ja beim BVerfG bereits fleißig gearbeitet werden…. bin gespannt ob es morgen was Neues zu berichten gibt, wie immer Dank an alle Beteiligten….

      Reply
    • Martin
      13. Februar 2024    

      Was ist eine unbefristete lineare und dynamische Sonderzahlung? Ist diese Ruhegehaltsfähig? Ist diese jederzeit kündbar? Will man damit widersprüche vermeiden oder und eventuell Rückzahlungen vermeiden? Ist dieses Vorgehen der Landtagswahl geschuldet oder hat man tatsächlich sich an den 5 Säulen der Besoldungkriterien orientiert?

      Reply
      • Martin
        13. Februar 2024    

        Ach, diese Sonderzahlung ist bestimmt das Pendant zur hauptstadtzulage

        Reply
  3. Thomas Stein
    6. Februar 2024    

    Danke euch beiden und spannend ist es, als Außenstehender zu verfolgen, wie es dann nun weitergehen wird….

    Reply
  4. Thomas Stein
    6. Februar 2024    

    Hallo Mirko, vielen Dank für die Informationen, welche du uns hier zukommen lässt. Wenn ich es richtig verstanden habe, findet heute eine weitere Sitzung des HPR statt ?! Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn du uns auch von dieser Veranstaltung, natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten, mit Informationen versorgen würdest. Das insgesamt, zwischen den Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen einiges im Argen zu sein scheint, dass war mir gar nicht so bewusst. Danke und Gruß Thomas

    Reply
    • Fragender
      6. Februar 2024    

      Am gestrigen Abend versandte der HPR einen Newsletter, in welchem er das erhaltene Schreiben des BVerfG zur verfassungswidrigen Besoldung und seine Stellungnahme thematisierte.

      Demnach wurde die Stellungnahme des HPR dem BVerfG am 31.01.24 fristgemäß zugestellt.

      Reply
      • Thomas Stein
        6. Februar 2024    

        Hallo Fragender, also irgendwo beißt sich ja nun die Katze in den Schwanz…. ist denn dieser Newsletter öffentlich zugängig ? denn ich kann auf deren Homepage nichts finden ! Denn wenn sie es pünktlich abgeschickt haben, dann könnten sie ja auch veröffentlichen was sie da abgeschickt haben ! Und zweitens würde es ja dann gar nicht mit der Aussage von Mirko stimmig sein, wenn dann am 13.02. erst darüber abgestimmt werden soll was dem BVerfG zugestellt wird ?!?! Komisch….

        Reply
        • Mirko Prinz
          6. Februar 2024    

          Der HPR-Newsletter ist in der Regel öffentlich zugänglich, aktuell im Internet jedoch nicht eingestellt. Die Stellungnahme des HPR wird auszugsweise zitiert und ist schon an das BVerfG übersandt worden. In der Sitzung am 13.02. wird darüber entschieden, wie mit der Stellungnahme von Dr. Schwan umgegangen wird.

          Reply
        • Fragender
          6. Februar 2024    

          Hallo Thomas,

          inwieweit der Newsletter außerhalb der Behörde zugänglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich meine, dass es sich um einen Newsletter des HPR für die Polizeibehörde handelt.
          Zumindest konnte auch ich nichts auf der offiziellen Homepage des HPR unter berlin.de finden.

          Ansonsten kann ich nur sagen, dass Anfragen beim HPR helfen sollten. Man kann wohl eine dezidierte Aussage erwarten, wenn einem
          kein dienstliches Mailpostfach zur Verfügung steht.

          Reply
    • Mirko Prinz
      6. Februar 2024    

      Guten Morgen, die Sitzungen beim HPR sind 14-tägig. Die nächste Sitzung ist am 13.02.. Natürlich werde ich berichten.

      BG Mirko

      Reply
    • Thomas Stein
      8. Februar 2024    

      https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Neuigkeiten-in-Sachen-Amtsangemessene-Alimentation?open&ccm=000

      Reply
      • Mirko Prinz
        8. Februar 2024    

        Anscheinend ein Geheimpapier oder warum wird das nicht veröffentlicht?

        Reply
        • Thomas Stein
          9. Februar 2024    

          Guten Morgen Mirko, keine Ahnung. Vielleicht sorgt ja der 13.02. für mehr Klarheit ?! Ein schönes Wochenende gewünscht….

          Reply
  5. Fragender
    31. Januar 2024    

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/besoldungsanpassungsanpassung-wird-voraussichtlich-anfang-februar-im-parlament-beraten/

    Reply
    • André Grashof
      31. Januar 2024    

      …in dem Artikel heißt es u.a.: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden“. … ich freue mich schon riesig auf die dann anstehende etwa 30-prozentige Besoldungserhöhung … 🙂 Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
      Hoffen wir mal das Beste … aber eher nicht von unseren Politikern, sondern erst einmal von den Richterinnen und Richtern des BVerfG, die überaus klare Worte sprechen müssen, um weitere absichtliche Fehlinterpretationen und Falschberechnungen der Länder entgegenzuwirken.

      Reply
    • Mirko Prinz
      31. Januar 2024    

      Wie sieht denn eigentlich die Stellungnahme des DBB Berlin zum Schreiben des BVerfG aus? 😉

      Reply
  6. Thomas Stein
    31. Januar 2024    

    Hallo Mirko, vielen Dank für die eingestellten Informationen ! Mit Spannung dürfen wir also die kommenden Wochen und Monate betrachten ! Ein großes Lob und ein großer Dank geht natürlich auch in Richtung von Herrn Dr. Schwan ( 41 Seiten, „Hut ab“ ). Ich habe allerdings ein- / zwei Fragen bzw. Hinweise. 1. der Hinweis : in der Stellungnahme von Herrn Dr. Schwan muss sich der „Fehlerteufel“ eingeschlichen haben. In der Kopfzeile lautet es dort „Osnabrück, 29. Januar 2023“ ! Korrekt wäre doch vermutlich Osnabrück, 29. Januar 2024 ?! 2. wie geht es eigentlich Andre ? man hat hier ewig nichts mehr von ihm gehört oder gelesen. Habt ihr Kontakt ? Geht es ihm gut ? 3. ich bin gerade etwas perplex oder leicht verwirrt, keine Ahnung ! Das BVerfG schreibt also u.a. den HPR am 16.11.23 an und bittet um Stellungnahme, korrekt ? wenn ja, wurde da eine Frist gesetzt ? und weiter, dieses Schreiben liegt dem HPR dann Anfang Dezember 2023, also zwei bis drei Wochen später vor ??? Wurde dieses Schreiben mittels „Lastenesel“ von Karlsruhe nach Berlin verbracht ??? ( unfassbar !!!! ) Und ich verstehe es wirklich richtig, dass dieses Schreiben, den Gremiumsmitgliedern erst ca. 6-8 Wochen später zur Stellungnahme bekanntgegeben wurde um die Thematik dann am 30.01. bzw. jetzt am 06.02.24 zu behandeln ? Wenn ich das alles so richtig verstehe ist doch die Verfahrensweise ungeheuerlich und schlägt doch echt dem Fass den Boden aus….. was sitzen denn dort im HPR für Dilettanten ? wir warten hier viele Jahre das es voran geht und die keksen sich da einen aus, unfassbar ich bin echt geschockt ! Nun gut, ich würde mich gerne beim HPR beschweren, darfst bzw. kannst du mir lieber Mirko hier einen Kontakt einstellen oder soll ich da lieber selbst recherchieren ? Mit kollegialen Grüßen…..

    Reply
    • Mirko Prinz
      31. Januar 2024    

      Hallo Thomas, das BVerfG-Schreiben ist vom 16.11.23, beim HPR am 01.12.2023 eingetroffen. Frist für die Stellungnahme ist der 31.01.24. Beschwerden bitte an den Vorstand, der führt die laufenden Geschäfte. https://www.berlin.de/hpr/ueber-uns/der-vorstand/

      Reply
  7. André Grashof
    31. Januar 2024    

    Es ist sehr zu hoffen, dass der HPR erkennt, welchen Stellenwert diese gutachterliche Stellungnahme des Dr. Schwan hat und diese im Sinne aller Beschäftigten dem BVerfG mit vorlegt, damit sie Bestandteil des Entscheidungsprozesses des BVerfG werden kann. Aus meiner Sicht ist Dr. Torsten Schwan mittlerweile eine Koryphäe im Besoldungsrecht, der etliche Stellungnahmen im Besoldungsrecht für verschiedene Bundesländer in Fachzeitschriften veröffentlichte und Anerkennung im wissenschaftlichen und juristischen Bereich erhält. Auch die vorliegende neue Stellungnahme, die er unter großem zeitlichen Druck fertigte, zeigt sein profundes Fachwissen. Sensationell! Vielen Dank für die umfassende Arbeit!

    Reply
    • Fragender
      31. Januar 2024    

      Lieber André,

      deinen Worten ist nichts hinzuzufügen. Herzlichen Dank an Dr. Schwan für seine wertvolle Unterstützung unserer Sache.

      Reply
    • Interessierter
      31. Januar 2024    

      Guten Tag,
      einleitend…………… Dr. Schwan, ich verneige mich und vielen Dank an die Unabhängigen.

      Am Ende hoffe ich inständig, dass der Knoten endlich gelöst wird.

      Zudem wünsche ich mir persönlich, dass diese ständigen Sticheleien zwischen dem HPR und den Unabhängigen endlich mal ein Ende finden. Ich habe es live miterleben dürfen/müssen. Bist du nicht bei der GDP oder DPOLG, dann bist du halt nur ein „Berufsverband“ (Ironie aus). Am Ende geht es doch um die Sache aller Widersprüchler/Klagender und sollte als gemeinsames Werk betrachtet und auch so verkauft werden. Diese Ellenbogenmentalität entspricht nicht der Sache und wirkt sehr arrogant.

      Reply
    • Thomas Stein
      31. Januar 2024    

      Hallo André, schön dich hier wieder an Bord zusehen….. Danke @ Mirko ! Verstehe ich dich richtig, dass der HPR das Gutachten des Herrn Dr. Schwan in seine Stellungnahme an das BVerfG einfließen lassen muss ? Also wenn ich Mirko richtig verstanden habe, war Abgabetermin der 31.01.24 und das ist heute ! Ist dir / euch bekannt ob der HPR „gearbeitet“ hat und entsprechend dem BVerfG geantwortet hat ? Danke und Gruß Thomas

      Reply
      • Mirko Prinz
        31. Januar 2024    

        Der HPR könnte in seiner Stellungnahme auf das Gutachten von Dr. Schwan verweisen und es sich nach Beschlussfassung auch zu eigen machen. Die Frist des BVerfG zum 31.01.24 ist nach Interpretation des HPR-Vorstandes keine Ausschlussfrist. Wenn dem so ist, könnte die Beschlussfassung in der nächsten Sitzung ausreichend sein.

        Reply
        • Geschädigter
          1. Februar 2024    

          @ Mirko

          Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frist des BVerfG, die heute bereits abgelaufen ist, nur ein Serviervorschlag ist, der vom HPR nach belieben interpretiert werden kann.

          Was hat der HPR denn nun abgeschickt? Dr. Schwan hat hier freundlicher Weise eine sehr gut nachvollziehbare sachliche Stellungnahme äußerst schnell zur Verfügung gestellt.

          Reply
          • Mirko Prinz
            1. Februar 2024    

            Die Stellungnahme des HPR wurde stichpunktartig verlesen. (10 Seiten) Ein Papier wurde nicht vorgelegt. Ob das Schreiben rausgegangen ist, weiß ich nicht. Es soll uns noch zur Kenntnis gegeben werden. Da der HPR-Vorstand transparent arbeitet, wird er sicherlich auch den Berliner Landesbeschäftigen seine Ausarbeitung zur Verfügung stellen ;).

  8. HighTower
    31. Januar 2024    

    „Das BVerfG-Schreiben, welches dem HPR-Vorstand bereits Anfang Dezember 2023 vorlag, wurde leider erst mit der Einladung zur heutigen HPR-Sitzung (30.01.2024) den Gremiumsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.“

    Ist das jetzt „Sabotage“, Unvermögen, Ignoranz einzelner oder einfach „nur“ ein Verwaltungsakt im HPR ?
    Kann doch nicht angehen, das da etwas wichtiges beinahe 2 Monate liegen bleibt und nicht umgehend als Info verteilt wird.

    Reply
    • Fragender
      31. Januar 2024    

      Die von dir aufgeworfenen Fragen sind berechtigt. Gerade auch deswegen, weil ein Mitglied des HPR gerne monatliche Newsletter über den behördlichen Gesamtverteiler verschickt.

      Wobei mein Eindruck eher der ist, dass sich da jemand als Gewerkschafter selbst darstellen möchte. Denn inhaltlich kann ich diesen Newslettern nur selten etwas Brauchbares entnehmen. Meist sind es nur wohlfeile Worte, die dann aneinander gereiht sind.

      Reply
  9. Fragender
    30. Januar 2024    

    Oha… die Fragestellung Richtung Land Berlin dürfte als Wink mit dem Zaunpfahl zu werten sein. Man könnte auch sagen… es droht dem Land Berlin als Besoldungsgesetzgeber eine heftige Watschen.

    Diese sollte primär den ehemaligen Sonnenkönig treffen.

    Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Thomas Stein zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo und sorry lieber Fragender.... aber aufgrund von Aussagen deines Anwalts ergibst du dich vor diesem "Betrugsstaat" und akzeptierst das so... hier wurden innerhalb eines Bundesland zwischen unterschiedlichen Resorts unterschiedliche Handlungen durchgeführt ! Denn letztlich sind Justiz- und Polizeibeamte am Ende dann doch Landesbeamte des Landes Berlin. Wie kann man auf diese Wahnsinnsidee kommen und sagen : "ach tut uns leid, dass Verfahren ist abgeschlossen, tut uns leid aber wir nehmen das Verfahren einfach nicht mehr auf !?!?" Und wieder komme ich zu dem Entschluss : was bitte unternehmen die Gewerkschaften in dieser Hinsicht ? speziell für ihre Mitglieder, die monatliche Zahlungen leisten ?! Haben die den gleichen Anwalt wie du, der sich in seinem Schicksal ergibt ??? Auf der Seite der GdP heißt es : WIR haben uns für EUCH gekümmert, WIR haben für EUCH beim Senat angefragt ! WIR werden EUCH über weitere Ergebnisse informieren..... dies ist nun Monate her ! Man bekommt das Gefühl, dass das Thema totgeschwiegen werden solll.....
  • André Grashof zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHey Fragender, da gebe ich Dir absolut Recht ... das ist total ungerecht. Wie leider so vieles bei uns. Schauen wir mal, was die Zukunft uns bringt in Sachen Besoldung. Vielleicht wird uns ja - irgendwann einmal - wenigstens hier Gerechtigkeit zuteil. Alles Gute, André
  • Fragender zu Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach MitstreiternHallo André, liebe Foristen, das Thema Altersdiskriminierung und insbesondere der scheinbar innerhalb von Berliner Behörden völlig unterschiedliche Umgang mit Widersprüchen wurmt auch mich. Ich hatte damals sogar geklagt, die Klage aber aufgrund der Verfristung und Entscheidung des BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVerwG nicht anzunehmen, zurück genommen. Auf Anraten der Anwaltskanzlei, die mich in dieser Sache vertrat. In meinem Fall ist damit der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen. Natürlich habe ich die Anwaltskanzlei kontaktiert, nachdem ich von den Zahlungen an die Dienstkräfte der Justizverwaltung gehört hatte. Leider - so ist die klare Aussage der Kanzlei - in meinem Fall nichts mehr zu holen. Für alle, deren Klagen oder Widersprüche mit einem rechtswirksamen Bescheid abgeschlossen wurden, wird es nach Meinung des Anwalts keine Chance auf eine Entschädigungsleistung geben, sofern der Dienstherr, also Berlin, nicht freiwillig zahlt. Im Endeffekt hätte man damals nicht die Klagen zurücknehmen dürfen, sondern vor den EuGH ziehen müssen. Dann wäre das Verfahren laufend geblieben. Es fühlt sich ungerecht an. Das ist es auch. Allerdings subjektiv. Objektiv betrachtet ist die Rechtslage klar. Und darauf stellt auch das Schreiben von SenFin deutlich ab. Abgeschlossene Verfahren gelten weiterhin als abgeschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht vorgesehen. Und angesichts der Haushaltslage wird kaum zu erwarten sein, dass Berlin freiwillig Zahlungen vornimmt.

_______________________________

  • Thomas Stein bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Fragender bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Tim1 bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Mike64 bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Markus F. bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
  • Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

<p id=“copyright“><span class=“credits“><a href=“https://www.berliner-besoldung.de/“>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/impressum/“>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=“https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/“>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz