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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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„Hauptstadtzulage“ für Beamte – Terminankündigung 04.12.2023

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  • „Hauptstadtzulage“ für Beamte – Terminankündigung 04.12.2023
30. November 2023 3 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Pressemitteilung des VG Berlin vom 28.11.2023

In der Verwaltungsstreitsache VG 5 K 77/21 hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Montag, den 4. Dezember 2023, 10.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416
(Plenarsaal), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Gewährung der „Hauptstadtzulage“ Beim Verwaltungsgericht Berlin sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen es um die sogenannte Hauptstadtzulage geht, die Berliner Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit 1. November 2020 in Höhe von monatlich 150 Euro gewährt wird (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin). Nach der Gesetzesbegründung soll diese Zulage die Personalgewinnung für das Land Berlin erleichtern; die Beschränkung des Empfängerkreises bis zur Besoldungsgruppe A 13 diene der „sozialen Kappung“. Der Kläger ist Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), inzwischen ist er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15). Er hält die Regelung für verfassungswidrig: Sie verstoße – indem sie Beamte höherer Besoldungsgruppen ausnehme – gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot, weil die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 unzulässig verringert werde.

Die Hauptstadtzulage wird in Berlin auch Tarifbeschäftigten gewährt, auch dort nur bis zur Entgeltgruppe 13. Mehrere dagegen erhobene Klagen hat das Landesarbeitsgericht im April 2023 abgewiesen, dabei aber die Frage einer Verletzung des Abstandsgebotes offengelassen, weil sich diese bei Tarifbeschäftigten nicht stelle. Eine dieser Klagen ist im Revisionsverfahren noch beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

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Aktuelles
Besoldung unter Sozialhilfeniveau!
Hauptstadtzulage verfassungswidrig!

3 Kommentare

  1. Maledicti
    1. Dezember 2023    

    Falls das mit der ruhegeltsfähigen Polizeizulage für Pensionäre nicht darstellbar ist, könnte man uns nicht auch Analog zu unserer Regierung ein „Frisörgeld“ zukommen lassen?
    Nur ein Viertel davon, und ich würde jubeln…😁

    https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/schicke-frisur-so-viel-geld-gibt-die-regierung-fuer-ihr-styling-aus-id68512346.html

    Reply
  2. Thomas Stein
    1. Dezember 2023    

    Danke Mirko für deine Informationen ! So bleibt man wenigstens in dieser Hinsicht ein klein wenig informiert…. Und nun einmal kurz etwas zum Schmunzeln oder Nachdenken : Habe vorgestern meinen Besoldungs-Pensionärs-Abrechnungsbogen erhalten ! Netto 310 Euro Weihnachtsgeld !!! Danke lieber Staat, Danke liebe Politiker, Danke liebes Land Berlin ! Rückblick ins Jahr 1998 oder 1999 ( genau weiß ich es nicht mehr ) Besoldungsbogen Anfang Dezember als Polizeihauptmeister ! Was soll ich sagen : vorne stand eine 8 !!! Genau, richtig gelesen incl. Weihnachtsgeld gab es für einen A9 über 8000 DM ! Ich glaube 2 oder 3 Jahre später, nach Einführung des Euro und Abschaffung des Weihnachtsgeldes waren es ca 2500 Euro ! Bereits damals wusste ich : eine der stärksten Wirtschaften der Welt wurde zur „Nutte“ Europas gemacht ! Frohe Weihnachten

    Reply
    • Tim
      1. Dezember 2023    

      Sei mir nicht böse, bitte, aber zumindest in der Freien Wirtschaft ist die Gratifikation als Anerkennung für im Jahr geleistete Arbeit gedacht. Bekommen Rentner „Weihnachtsgeld“? Ernsthafte Frage, ich weiß es nämlich nicht. Ja, Transferleistungsempfänger bekommen welches. Meine ich. 1998 und 1999 gab es auch noch Berlin-Zulage… Mein „W-Geld“ macht netto 585 EUR aus, mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern.
      Der Euro hat mit unserem W-Geld nichts zu tun. Das wurde umgerechnet, die Einführung des EURO hat unser W-Geld nicht schrumpfen lassen. Das war Herr Landowski mit seinen Berliner Bank-Anleihen mit garantierten Renditen für seine Spezis, wofür Berlin aufkommen musste in einer Zeit, als Berlin den Bach runter ging. Und nicht zu vergessen unser Arm-aber-sexy-RBm mit seinem Beststeller-Finanzsenator.
      Was mich viel mehr ärgert als weniger Geld zu bekommen als Beamte in anderen Ländern ist diese Missachtung durch die Tarifgemeinschaft, die es in schöner Regelmäßigkeit unterlässt, bei den Verhandlungen eigene Angebote vorzulegen. Die wissen zwei Jahre vorher, dass es neue Verhandlungen gibt, die kennen ihre Haushalte, die müssen doch nen Plan haben, wenn die Verhandlungen beginnen… Stattdessen schweigen sie, nutzen die zwangsläufig erfolgenden Streiks, um Stimmung gegen die Bediensteten zu machen und wenn dann der Abschluss da ist, wird gejammert, wie viel das wieder kostet.
      Aber Olympia 2036, EM 2024 und Magnetschwebebahn…

      Reply

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