Pensionär/in XX.XX.2022 Pers.nr.: xxxxxxxx Ort Versorgungsamt Per Fax: xxx xxx Straße und nachfolgend auf dem Postweg Ort Verfassungswidrige Versorgung (Urteil BVerfG zu 2 BvL 4/18) - Widerspruch aufgrund weiterer Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Versorgung, Zulagen u. Sonderzahlungen im Jahr 2022 und nicht nur im laufenden Haushaltsjahr, sondern auch zukünftig (*) Sehr geehrte Damen und Herren, erneut lege ich Widerspruch ein gegen die Höhe der auch in diesem Jahr festgelegten Versorgung, deren Zulagen und auch gegen die festgesetzte (je nach Besoldungsgruppe unterschiedliche) Sonderzahlung. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt zumindest schon einmal für die R-Besoldung im Land Berlin festgestellt hat, war zumindest im Klagezeitraum 2009 – 2015 die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Dabei wird u.a. festgestellt, dass der Mindestabstand zum Hartz IV-Niveau um MINDESTENS 24 % im gesamten Zeitraum unterschritten wurde, dieser Rechtsbruch vorsätzlich erfolgte (der Senat handelte „sehenden Auges“) und er aufgrund des verfassungsgemäß vorgegebenen Abstandsniveaus innerhalb der Besoldungsgruppen und –stufen das gesamte Besoldungsgefüge betrifft (2 BvL 4/18). Das Land Berlin reagiert jedoch bislang nicht angemessen! Auch ich vertrete die Auffassung, dass meine Versorgung seit spätestens dem Jahr 2008 nicht der verfassungsrechtlich gebotenen, amtsangemessenen Alimentation entsprochen hat, ersuche um entsprechende Feststellung dieses Zustandes, sowie Neuberechnung und Nachzahlung der mir zu Unrecht vorenthaltenen Bezüge. Auch wenn ich in der vergangenen Zeit bereits Widerspruch gegen die meiner Ansicht nach verfassungswidrige Versorgung eingelegt habe, scheint es zur Rechtssicherheit geboten, erneut Widerspruch einzulegen, um meine Ansprüche zu wahren. Dabei richte ich diesen Widerspruch nicht nur auf das laufende, sondern auch auf die zukünftigen Haushaltsjahre *(gemäß Rundschreiben IV Nr. 33/2018 von Sen Fin vom 08.08.2018). Ich beantrage daher, meine Versorgung einer an der Rechtsprechung orientierten, verfassungsmäßigen Alimentation anzupassen, entsprechend der detaillierten Vorgaben des BVerfG-Urteil zu 2 BvL 4/18 umgehend neu zu berechnen und rückwirkend auszuzahlen. Gleiches beantrage ich für die mir zustehenden Zulagen und Sonderzahlungen. Angesichts der Vorlagebeschlüsse des BVerwG und des zu erwartenden Urteils des BVerfG in Sachen der Berliner A-Besoldung beantrage ich zudem, dass Widerspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG auszusetzen bzw. ruhen zu lassen. Aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitpunktes einer Entscheidung in dieser Angelegenheit bitte ich des Weiteren auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ausdrücklich ersuche ich um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs, um den zeitgerechten Eingang auch einem Gericht ggü. nachweisen zu können. Mit freundlichen Grüßen