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02 Relevante Gerichtsurteile

Im Folgenden sind die maßgebliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Themenbereich der "Amtsangemessenen Alimentation" seit 2012 angegeben:


1.
- BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html)
Isabel Schübel-Pfister, Additiv, alimentativ, attraktiv: Das "Triple A" der Besoldung von Professoren und anderer Beamtengruppen im Lichte des Alimentationsprinzips, in: Becker/Lange (Hrsg.), Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bd. 3, 2014, S. 269 (274 f., 289 ff.).
2.
- BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html
3.
- BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/ls20151117_2bvl001909.html
Josef Franz Lindner, Besoldung und "Schuldenbremse" - Analyse der neuen Dogmatik des BVerfG zum Alimentationsprinzip, VBl. 2015, S. 801 ff.
Arne Pilniok, Die Dogmatik des Alimentationsprinzips zwischen Kontinuität und Innovation: Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung, ZBR 2015, S. 361 ff.
Timo Hebeler, Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Beamtenbesoldung nach der Richterbesoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Eine kritische Würdigung, in: ZBR 2015, S. 289 ff.
Martin Stuttmann, BVerfG zur A-Besoldung: Die Besoldung aller Beamtengruppen muss angehoben werden, NVwZ 2016, S. 184 ff.
Markus Jerxen, Besoldungsfragen vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Fabian Scheffczyk, Kathleen Wolter (Hrsg.): Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bd. 4, 2016, S. 343 (344 ff.).
4.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html
Arno Wieckhorst, Die Begründungspflicht des Besoldungsgesetzgebers als zahnloser Tiger, DÖV 2021, S. 361 (364).
5.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html
Josef Franz Lindner, Die "zweite Säule" des Alimentationsprinzips - zur Begründungspflicht des Besoldungsgesetzgebers, ZBR 2019, S. 83 ff.
6.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html
Martin Stuttmann, Die Besoldungsrevolution des BVerfG, Der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau, NVwZ-Beilage 2020, S. 83 ff.
Torsten Schwan, Neue bundesverfassungsgerichtliche Direktiven für die Besoldungsdogmatik und ihre Folgen für das zukünftige Alimentationsniveau, DÖV 2021, S. 368 ff.
Alexia Tepke/Andreas Becker, Goldene Besoldungszeiten nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2020 zur Mindest- und Familienalimentation?, ZBR 2022, S. 145 ff.

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen

7.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17 -

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten teilweise verfassungswidrig

8.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 - 2 BvL 21/17 - 2 BvL 5/18 - 2 BvL 6/18 - 2 BvL 7/18 - 2 BvL 8/18 - 2 BvL 9/18 -

Bundesverfassungsgericht - Homepage - Beschluss vom 17. September 2025


Ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Amtsangemessenen Alimentation

Ein Grundsatzbeschluss zu nachfolgenden 7 Normenkontrollverfahren ist für 2023 angekündigt, gemäß Jahresvorschau 2023.

2 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften
des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C
und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

2 BvL 13/18

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des
schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im
Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist.

2 BvL 5/19

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des niedersächsischen
Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis
2012 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Geplante Entscheidungen 2023


In der Jahresvorschau 2024 des Bundesverfassungsgerichts ist die nachfolgende Entscheidung zu 9 Normenkontrollverfahren in diesem Jahr angekündigt:

2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften
des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C
und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts
zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes
gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.                

Die für 2023 angekündigte Entscheidung zu den Normenkontrollverfahren 2 BvL 3/16 (Bremen), 2 BvL 13/18 (Schleswig-Holstein) sowie 2 BvL 5/19 (Niedersachsen) sind nicht mehr in der Vorschau vertreten.

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Geplante Entscheidungen 2024


In der Jahresvorschau 2025 des Bundesverfassungsgerichts sind folgende Entscheidungen zu 12 Normenkontrollverfahren angekündigt:

2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften
des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C
und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts
zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes
gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   
2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob
einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der
Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig
sind.

Nach dem 2024 insgesamt 9 Verfahren zur Entscheidung anstanden haben, werden in 2025 nunmehr 12 Entscheidungen zu den Besoldungsgesetzen in Bremen, Berlin und im Saarland angekündigt.

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Geplante Entscheidungen

Im Jahresbericht 2024 des BVerfG (Stand: 15.03.2025) wird zu dem wie folgt ausgeführt:

Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern
Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundesländern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.

Quelle: https:// www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/ jahresbericht_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Aktuell anhängige Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht mit Bezug zur Amtsangemessenen Alimentation

Normenkontrollverfahren.pdf

Mit Stand vom 27.12.2023 sind insgesamt 51 Normenkontrollverfahren sowie 4 Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.


In der Jahresvorschau 2026 des Bundesverfassungsgerichts sind folgende Entscheidungen zu 10 Normenkontrollverfahren angekündigt:

2 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften
des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C
und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.

2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne
Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der
Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
2 BvL 13/18,
2 BvL 4/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein zur Frage, ob
einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der
Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Geplante Entscheidungen