Brutto-Netto-Besoldungsrechner – Berlin gültig ab 01. Januar 2026 (PAP 2026)
Ihre Besoldungsangaben
Steuerliche Angaben (gemäß ELStAM & PAP 2026)
Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der privaten, unverbindlichen Orientierung.
Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen und auf Grundlage öffentlich verfügbarer Vorgaben (PAP 2026, BBesG, EZulV Bln).
Maßgeblich für die Höhe der Besoldung und Abzüge ist stets der amtliche Gehalts- bzw. Bezugszettel. Bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Dienstherrn finden auch individuelle Freibeträge Berücksichtigung die im Rahmes des ELStAM übermittelt wurden. Dies kann zur Abweichungen bei der Lohnsteuerberechnung führen
Für etwaige Abweichungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.