Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Widerspruch
  • FAQ
  • Daten und Fakten
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Kontakt
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"Allen Beamten und Richtern kann nur dringend ans Herz gelegt werden, weiterhin jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um die zu erwartenden rückwirkenden Besoldungserhöhungen nicht zu verpassen."

Mehr

Stellungnahme in Sachen Beamtenbesoldung an das Bundesverfassungsgericht

  • Home
  • Aktuelles
  • Rechtliches
  • Stellungnahme in Sachen Beamtenbesoldung an das Bundesverfassungsgericht
3. September 2019 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Mit Schriftsatz vom 15.04.2019 hat sich die Kanzlei Merkle und Rühmkopf als Prozessbevollmächtigte in einer Stellungnahme zum konkreten Normenkontrollverfahren in Bezug auf die amtsangemessene Höhe der Berliner Besoldung  2 BvL 4 bis 9/18 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geäußert.

Neben Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit des Verfahrens werden in der Stellungnahme umfangreiche Vergleichsberechnungen dargelegt, die eindrucksvoll belegen, dass über Jahre der vom BVerfG geforderte Mindestabstand zum Sozialhilfeniveau nicht eingehalten wurde. Die Kanzlei stützt sich dabei auf Berechnungen, die u.a von André Grashof  zusammen mit dem Deutschen Richterbund erarbeitet wurden.

Demnach ergibt sich bei einer Beamtenfamilie (Vater Besoldungsgruppe A4, Stufe 2 (30 Jahre alt) und Mutter (verheiratet, nicht berufstätig, 30 Jahre alt), zwei Kinder (sechs bis dreizehn Jahre) im Jahre 2014 nach den Vorgaben des BVerfG ein Fehlbetrag von  5109,58€  im Jahresnetto im Vergleich zu einer Berliner Sozialhilfe-Familie.

“Die Berechnungen belegen, dass in den benannten Jahren die Beamtenbezüge der Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 den notwendigen Abstand zum Sozialhilfeniveau – in den meisten Fällen massiv – unterschreiten. […] So liegt die Eingangsbesoldung in den Jahren zwischen 2008 und 2015 danach nur gut 2 bis 4 Prozent über der sozialen Grundsicherung.”

Thematisiert werden in der Stellungnahme auch die Rechtsfolgenaussprüche hinsichtlich einer möglichen Vollstreckungsanordnung analog zur Mindestalimentation von verheirateten Beamten mit mehr als zwei Kindern, die Rechtsstellung von Ansprüchen im Vorverfahren als auch die Erstreckung der zu erwartenden Entscheidung auf Kläger von Besoldungsgruppen, die sich noch nicht im Klageverfahren befinden.

In Hinblick auf das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes wird durch die Kanzlei nüchtern konstatiert:

“Die Beamtenschaft im Land Berlin war bislang praktisch rechtsschutzlos gestellt. Unser Mandant hat für das Jahr 2008 – also vor mittlerweile 11 Jahren – erstmals die Höhe seiner Besoldung gerügt. Die zögerliche Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte – und die fehlende Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 durch den Besoldungsgesetzgeber – halten wir für nicht mehr mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar.”

Die Stellungnahme der Kanzlei kann hier eingesehen werden.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles, Rechtliches
Polizei Berlin – Behördeninterne Information leider nicht gewünscht
Unterstützer gesucht – Petition bundeseinheitliche Besoldung

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Neueste Kommentare

  • Fragender zu Luthe die 3. – Konkrete Nicht-AntwortPrinzipiell sind Wahlen eins der demokratischen Mittel, mit welchem das Volk als Souverän seinen Willen zum Ausdruck bringt. Allerdings bezweifle ich, dass die SPD auf die Stimmen der Mitarbeiterin des öD angewiesen ist. Zumal viele Beamtinnen und Beamte mit ihren Familien im Umland wohnen und somit nicht wahlberechtigt sind. Wieso, und das ist doch der Kern, brennt keine Tonne vor dem Roten Rathaus. Weshalb nehmen zu wenige Betroffene an Aktionen/Demonstrationen der Gewerkschaften teil? Ja... Die Frustration ist groß und die großen Gewerkschaften haben jahrelang vielleicht zu wenig gegengehalten, um diesen Senat in seine Schranken zu weisen. Es gibt nur eine Chance und die darf nicht vertan werden. Mit der gebildeten Besoldungsallianz muss Druck aufgebaut werden. Einigkeit muss herrschen im Kampf für unsere Rechte. Dazu braucht es jede und jeden aus der Beamtenschaft, um klare Kante zu zeigen. Ich denke, die Vertretenden aus der Besoldungsallianz werden sich zeitnah zu diesem Gesetzesentwurf und zum hoffentlich baldigen Reparaturgesetz positionieren. Die Gewerkschaften haben jetzt die Möglichkeit, zumindest auf Basis der überragenden Vorarbeit der hiesigen Initiative verloren gegangenes Vertrauen wieder zurück zu gewinnen. Ansonsten kann man nur hoffen, dass es eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung geben wird.
  • Thomas Stein zu Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort... was geschieht eigentlich mit Menschen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten ? richtig ! nur mal zum Nachdenken ! es hilft nur Eines : Abwahl der SPD ! tut mir leid, die Geduld ist am Ende seit fast 20 Jahren "müllen" sie nun in unserem Leben rum, Ergebnis : Versagen auf der ganzen Linie ! deswegen startet bitte jetzt bereits damit, gedanklich Andere davon zu überzeugen, dass die Genossen ausgedient haben !!!
  • Väterchen Frost zu Luthe die 3. – Konkrete Nicht-AntwortIch hoffe nur, dass das BVerG angesichts des Verhaltens des Berliner Senats sieht, dass die bisherige Entscheidung nicht geeignet ist, das Land Berlin zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zu bewegen. Hier bedarf es ganz offensichtlich weiterer Konkretisierung und einer klaren und unmissverständlichen Handlungsanordnung, auch was die Nachzahlung angeht. Wie kann es sein, dass Berlin dem BVerfG derart auf der Nase herumtanzt, ohne dass das Konsequenzen hat? Und warum sollten sich dann die anderen Länder an die Urteile halten?

_______________________________

  • Fragender bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Thomas Stein bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Väterchen Frost bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Tommy bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Mario bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Fragender bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • André Grashof bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Tommy bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Hans bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
  • Fragender bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz