Die Senatsentscheidung zur Berliner Richterbesoldung soll am 28.07.2020 veröffentlicht werden. Eine entsprechende Ankündigung wurde auf der Webseite des BVerfG eingestellt.
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Neueste Kommentare
- Andreas zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Fragender… Hast Du den Leitartikel von Andre Grasshof zum Thema „Brief an Berliner Morgenpost“ richtig durchgelesen? Dort führt Andre Grasshof u.a. folgendes auf: „Auch im Jahr 2024 wird die erforderliche Besoldungserhöhung auf das Jahresende verschoben (Diätenerhöhung immer pünktlich zum Januar eines Jahres) und bedeutet für die Beamtenschaft quasi eine Nullrunde. Kaschiert wird das durch die Zweckentfremdung der Inflationsausgleichszahlung, die ähnlich einer Besoldungserhöhung eingesetzt wird, aber damit ihren Sinn verfehlt.“ Auch ich glaube so langsam an eine Verfahrensverschleppung. Wie lange schon schreiben wir diese Widersprüche. So langsam wird es für einige Pensionäre ein wenig eng mit der Zeit. Der Hauptschuldige an dieser Gehaltsmisere, lebt heute immer noch in Berlin von seiner sehr stattlichen Pension. Auch seine Nachfolger wussten, was der "Ehemalige" angerichtet hat, und schweigen. War 44 Jahre in Berlin als Polizeibeamter tätig. Nun bin ich seit 6 Jahren Pensionär. Habe wie auch die anderen Kollegen unter dem Herrn Wowereit Gehaltseinbußen gehabt. Auch der NEUE SENAT benimmt sich unanständig. Hat man sich doch eine satte Diätenerhöhung rückwirken zum Jahresanfang 2022 gegönnt. Auch die Helden der Gewerkschaften klatschten sich nach dem Tarifabschluss 2022 kräftig gegenseitig auf die Schultern. Dabei haben sie die Pensionäre einfach VERGESSEN. NULLRUNDE 2022 für die Pensionäre. Die Erhöhung für die Pensionäre erfolgte Ende 2022. Diese Helden sollten sich schämen.
- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Andreas, zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses? Habe ich was verpasst? Wie kommst du zu dieser Aussage? Der Finanzsenator hatte unmittelbar nach der Einigung Anfang Dezember 2023 die zuständigen Stellen beauftragt, alle Vorbereitungen für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zu treffen. Meiner Kenntnis nach war Berlin eines der ersten Bundesländer, welche diese Prämie zahlbar gemacht haben. Ende Februar sind die 1.800 EUR zzgl. die 120 EUR für Januar und Februar an alle Beamten geflossen. Ansonsten hatte Herr Evers angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Das bedeutet: für November 2024 und Februar 2025 sind die Anpassungen Stand jetzt vorgesehen. Gegenteiliges ist nicht bekannt. Ob die Anpassungen - wie in Brandenburg - möglicherweise vorgezogen werden, wird sich zeigen. Genauso wird bald eine Tendenz erkennbar werden, wann und in welcher Höhe eine Anpassung an das Bundesbesoldungsniveau vorgenommen werden wird. Der bisherige Fahrplan sah vor, Ende 2024 den ersten Anpassungsschritt vorzunehmen. Soweit ich vernehmen konnte, wird im Finanzressort an einem Besoldungsanpassungsentwurf gearbeitet. Warten wir doch mal die konkrete Planung ab, die sicherlich in wenigen Wochen den Beschäftigtenvertretungen vorgelegt werden wird. Was die anhängigen Verfahren beim BVerfG betrifft... da wurde definitiv auf Zeit gespielt. Die Verantwortlichen sind aber weitestgehend nicht mehr im Amt. Sicherlich hätte der neue Senat eine Regelung treffen können und müssen. Dass er untätig blieb, empfinde auch ich als sehr unbefriedigend. Aber unterm Strich ist meiner Ansicht nach dieser Senat uns Beamten gegenüber deutlich wohlgesonnener als alle Regierungen davor zusammen. Ich warte auf den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes. Da wird sich zeigen, ob die Koalition aus CDU und SPD ihr Versprechen hält. Und dann bin ich auf den Beschluss des BVerfG gespannt, welcher die Politik zwingt, ihr perfides Alimentieren nach Kassenlage zu beenden. Und wer glaubt, dass anstehende Wahlen die amtierende Regierung nicht dazu bringt, Zugeständnisse zu machen, hat nicht verstanden, wie Politik funktioniert. In Berlin mag das etwas anders sein. Schließlich wohnt ein Großteil der in Berlin tätigen Beamten gar nicht in Berlin, weshalb es dem Senat egal sein kann, was diese Wählergruppe bewegt. Sie sind ja eh nicht wahlberechtigt.
- Andreas zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Fragender, leider kann ich Deinem „Eindruck….Es geht bergauf…“ nicht folgen. Es hat sich für uns im Bereich der Besoldung, außer Ankündigungen, nichts verändert. Die zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses der Besoldung ist ein Hohn. Die Ankündigung zur Angleichung an das „Bundesgrundniveau“ – folgenlos. Die Ankündigung zur Erhöhung der DuZ-Sätze – ohne weiteres verpufft. Vielleicht haben wir mehr Rückhalt – sorry, davon kann ich mir nichts kaufen und dies hat vor allem nichts mit einer verfassungsgemäßen, amtsangemessenen Besoldung zu tun. Brandenburg besoldet sicher nicht verfassungsgemäß – aber Sie tun zumindest etwas mehr. Aus welchen Gründen ist doch zweitrangig. Denkst Du, im Falle einer zeitnah anstehenden Wahl, würde sich hier mehr bewegen? Hatten wir ja auch schon satt die letzten Jahre 😉 Aber vielleicht kannst Du Deinen Eindruck, „wir haben das Tal verlassen“ mit positiven Beispielen im Bereich der Besoldung darstellen? Und bitte nicht „der Senat ist Willens…“. Das klingt wieder zu sehr nach Ankündigung und davon hatten wir ausreichend bis zum Überdruß.
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- Andreas bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Andreas bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Väterchen Frost bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Maledicti bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
- Fragender bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
Widerlich wie sie sich mit ihrer Pressemitteilung brüsten und abzulenken versuchen…
Wie lange kann daa Urteil zur A-Besoldung denn jetzt noch dauern? Wie wird der Senat reagieren? Es verspricht interessant zu werden!
Das Urteil war in dieser Deutlichkeit kaum zu erwarten. Freut mich sehr. Inwieweit es demnächst tatsächlich bei den Berlinern Beamten
aussehen wird, ist dennoch abzuwarten. Lustig finde ich hingegen, was unmittelbar auf Berlin.de nach dem Urteil veröffentlicht wurde.
Nämlich, dass die Richtergehälter seit 2016 ordentlich erhöht wurden und natürlich der Fingerzeig darauf, wie wertvoll die Richter- Staatsanwaltschaft
dem Geldgeber ist. Das nenne ich “Heuchelei” und vorsätzliche Vertuschung der Besoldungspolitik in Berlin.
Drücke weiterhin die Daumen. Es hilft leider nur noch das Erstreiten vor Gericht in Berlin…….
Stimmt, ist schon merkwürdig! https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.966257.php
Moin,
Grüße aus Brandenburg und meinen Glückwunsch! Der Beschluss ist wegweisend und auf immerhin 47 Seiten klar formuliert. Dem Urteil des BverwG wurde ebenfalls entsprochen (Anzahl der Parameter). Jetzt noch die Entscheidung zur A Besoldung abwarten! Ich drücke die Daumen
Beste Grüße
Ingo
Rz 152: Mindestalimentation (115% von Grundsicherung) der Besoldungsgruppe A4 (A2) in 2009-2015 jeweils mindestens um 24% unterschritten… Hoppala..
Hallo, m.E. ein voller Erfolg auf gesamter Linie ! Glückwunsch allen Beteiligten !
Widerspruch reicht aus. Steht so drin. Entscheidend ist „zeitnahe Geltendmachung“, das heißt Widerspruch jedes Jahr.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.
Klingt für mich das wahrscheinlich der regelmässige Widerspruch ausreichend war.
Ja wird so sein, eine Heidenarbeit für die Personalstellen. Die tun mir jetzt schon leid.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html
Sieg!
Herzlichen Glückwunsch den Protagonisten
Den Glückwünschen kann ich mich nur anschließen. Toller Zwischenerfolg!!!
Nur noch ein Mal schlafen…. 😀
Immer mit der Ruhe. Schließlich gibt das Urteil nur erstmal die Richtung, auch zur A- Besoldung vor. Je nach dem geht`s dann erst richtig los.
Trotzdem hoffe ich auf ein für uns positives Urteil.
Ist das das berühmte Licht am Ende des Tunnels?