Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
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- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinEmotional mag ich dir zustimmen. Nur helfen pure Emotionen nicht so wirklich weiter. Ich bin mit der zeitlichen Komponente des letzten Tarifabschlusses beim TV-L auch nicht zufrieden. Fakt ist aber: der ÖD hat keine Lobby. Und es fehlt oftmals der nötige Druck, um die Arbeitgeber zu bewegen. Die Streikauswirkungen waren im Endeffekt doch verkraftbar, die Teilnahme an Demonstrationen mitunter mager. Man könnte hier in die Runde fragen, wer sich im vierten Quartal 2023 an Aktionen im Rahmen der Tarifverhandlungen beteiligt hat? Meine Antwort ist: viel zu wenige. Wenn man sich den Gewerkschaften nicht anschließen mag: Was ist dann die Alternative? Meckern und motzen? Der Verdruss ist groß. Ohne Frage. Wowereit hat es fast geschafft, die Berliner Verwaltung in den Ruin zu stürzen. Sieht er das so? Wohl kaum. Er hält sich weiter für den Besten aller bisherigen Regierenden. Und dabei war er eine Flachzange, hat alle Mahnenden ignoriert und gleichzeitig strotzte er vor Arroganz. Kaum zum aushalten. Sein persönliches Fiasko war der BER. Dieses Drama ersparte uns zumindest seine sicherlich angestrebte Politkarriere im Bund. Irgendwann wird niemand mehr mit der Person Wowereit etwas anfangen können. Hingegen wird aber das Aufbegehren von Beamten in die Rechtsgeschichte eingehen. Der Beschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2020 stellt eine Zäsur dar. Und vermutlich, so meine Hoffnung, wird das BVerfG in diesem Jahr daran anknüpfen und die Politik abwatschen. Das ist der Erfolg von Machern, die angepackt haben und aktiv wurden. Allen voran André, der sich nicht mit dem Ist-Zustand zufrieden gab.. Im Endeffekt hätten die Gewerkschaften, die bei den Tarifverhandlungen am Tisch saßen vielleicht auch mehr rausholen können. Zumindest dann, wenn mehr von uns an Aktionen teilgenommen hätten. Aber andere machen lassen und sich dann über das Ergebnis zu echauffieren, ist unredlich.
- Andreas zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Fragender… Hast Du den Leitartikel von Andre Grasshof zum Thema „Brief an Berliner Morgenpost“ richtig durchgelesen? Dort führt Andre Grasshof u.a. folgendes auf: „Auch im Jahr 2024 wird die erforderliche Besoldungserhöhung auf das Jahresende verschoben (Diätenerhöhung immer pünktlich zum Januar eines Jahres) und bedeutet für die Beamtenschaft quasi eine Nullrunde. Kaschiert wird das durch die Zweckentfremdung der Inflationsausgleichszahlung, die ähnlich einer Besoldungserhöhung eingesetzt wird, aber damit ihren Sinn verfehlt.“ Auch ich glaube so langsam an eine Verfahrensverschleppung. Wie lange schon schreiben wir diese Widersprüche. So langsam wird es für einige Pensionäre ein wenig eng mit der Zeit. Der Hauptschuldige an dieser Gehaltsmisere, lebt heute immer noch in Berlin von seiner sehr stattlichen Pension. Auch seine Nachfolger wussten, was der "Ehemalige" angerichtet hat, und schweigen. War 44 Jahre in Berlin als Polizeibeamter tätig. Nun bin ich seit 6 Jahren Pensionär. Habe wie auch die anderen Kollegen unter dem Herrn Wowereit Gehaltseinbußen gehabt. Auch der NEUE SENAT benimmt sich unanständig. Hat man sich doch eine satte Diätenerhöhung rückwirken zum Jahresanfang 2022 gegönnt. Auch die Helden der Gewerkschaften klatschten sich nach dem Tarifabschluss 2022 kräftig gegenseitig auf die Schultern. Dabei haben sie die Pensionäre einfach VERGESSEN. NULLRUNDE 2022 für die Pensionäre. Die Erhöhung für die Pensionäre erfolgte Ende 2022. Diese Helden sollten sich schämen.
- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Andreas, zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses? Habe ich was verpasst? Wie kommst du zu dieser Aussage? Der Finanzsenator hatte unmittelbar nach der Einigung Anfang Dezember 2023 die zuständigen Stellen beauftragt, alle Vorbereitungen für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zu treffen. Meiner Kenntnis nach war Berlin eines der ersten Bundesländer, welche diese Prämie zahlbar gemacht haben. Ende Februar sind die 1.800 EUR zzgl. die 120 EUR für Januar und Februar an alle Beamten geflossen. Ansonsten hatte Herr Evers angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Das bedeutet: für November 2024 und Februar 2025 sind die Anpassungen Stand jetzt vorgesehen. Gegenteiliges ist nicht bekannt. Ob die Anpassungen - wie in Brandenburg - möglicherweise vorgezogen werden, wird sich zeigen. Genauso wird bald eine Tendenz erkennbar werden, wann und in welcher Höhe eine Anpassung an das Bundesbesoldungsniveau vorgenommen werden wird. Der bisherige Fahrplan sah vor, Ende 2024 den ersten Anpassungsschritt vorzunehmen. Soweit ich vernehmen konnte, wird im Finanzressort an einem Besoldungsanpassungsentwurf gearbeitet. Warten wir doch mal die konkrete Planung ab, die sicherlich in wenigen Wochen den Beschäftigtenvertretungen vorgelegt werden wird. Was die anhängigen Verfahren beim BVerfG betrifft... da wurde definitiv auf Zeit gespielt. Die Verantwortlichen sind aber weitestgehend nicht mehr im Amt. Sicherlich hätte der neue Senat eine Regelung treffen können und müssen. Dass er untätig blieb, empfinde auch ich als sehr unbefriedigend. Aber unterm Strich ist meiner Ansicht nach dieser Senat uns Beamten gegenüber deutlich wohlgesonnener als alle Regierungen davor zusammen. Ich warte auf den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes. Da wird sich zeigen, ob die Koalition aus CDU und SPD ihr Versprechen hält. Und dann bin ich auf den Beschluss des BVerfG gespannt, welcher die Politik zwingt, ihr perfides Alimentieren nach Kassenlage zu beenden. Und wer glaubt, dass anstehende Wahlen die amtierende Regierung nicht dazu bringt, Zugeständnisse zu machen, hat nicht verstanden, wie Politik funktioniert. In Berlin mag das etwas anders sein. Schließlich wohnt ein Großteil der in Berlin tätigen Beamten gar nicht in Berlin, weshalb es dem Senat egal sein kann, was diese Wählergruppe bewegt. Sie sind ja eh nicht wahlberechtigt.
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- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
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- Väterchen Frost bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
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- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Maledicti bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach “Zeit ist Geld”.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉