Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
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- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Andreas, zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses? Habe ich was verpasst? Wie kommst du zu dieser Aussage? Der Finanzsenator hatte unmittelbar nach der Einigung Anfang Dezember 2023 die zuständigen Stellen beauftragt, alle Vorbereitungen für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zu treffen. Meiner Kenntnis nach war Berlin eines der ersten Bundesländer, welche diese Prämie zahlbar gemacht haben. Ende Februar sind die 1.800 EUR zzgl. die 120 EUR für Januar und Februar an alle Beamten geflossen. Ansonsten hatte Herr Evers angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Das bedeutet: für November 2024 und Februar 2025 sind die Anpassungen Stand jetzt vorgesehen. Gegenteiliges ist nicht bekannt. Ob die Anpassungen - wie in Brandenburg - möglicherweise vorgezogen werden, wird sich zeigen. Genauso wird bald eine Tendenz erkennbar werden, wann und in welcher Höhe eine Anpassung an das Bundesbesoldungsniveau vorgenommen werden wird. Der bisherige Fahrplan sah vor, Ende 2024 den ersten Anpassungsschritt vorzunehmen. Soweit ich vernehmen konnte, wird im Finanzressort an einem Besoldungsanpassungsentwurf gearbeitet. Warten wir doch mal die konkrete Planung ab, die sicherlich in wenigen Wochen den Beschäftigtenvertretungen vorgelegt werden wird. Was die anhängigen Verfahren beim BVerfG betrifft... da wurde definitiv auf Zeit gespielt. Die Verantwortlichen sind aber weitestgehend nicht mehr im Amt. Sicherlich hätte der neue Senat eine Regelung treffen können und müssen. Dass er untätig blieb, empfinde auch ich als sehr unbefriedigend. Aber unterm Strich ist meiner Ansicht nach dieser Senat uns Beamten gegenüber deutlich wohlgesonnener als alle Regierungen davor zusammen. Ich warte auf den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes. Da wird sich zeigen, ob die Koalition aus CDU und SPD ihr Versprechen hält. Und dann bin ich auf den Beschluss des BVerfG gespannt, welcher die Politik zwingt, ihr perfides Alimentieren nach Kassenlage zu beenden. Und wer glaubt, dass anstehende Wahlen die amtierende Regierung nicht dazu bringt, Zugeständnisse zu machen, hat nicht verstanden, wie Politik funktioniert. In Berlin mag das etwas anders sein. Schließlich wohnt ein Großteil der in Berlin tätigen Beamten gar nicht in Berlin, weshalb es dem Senat egal sein kann, was diese Wählergruppe bewegt. Sie sind ja eh nicht wahlberechtigt.
- Andreas zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Fragender, leider kann ich Deinem „Eindruck….Es geht bergauf…“ nicht folgen. Es hat sich für uns im Bereich der Besoldung, außer Ankündigungen, nichts verändert. Die zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses der Besoldung ist ein Hohn. Die Ankündigung zur Angleichung an das „Bundesgrundniveau“ – folgenlos. Die Ankündigung zur Erhöhung der DuZ-Sätze – ohne weiteres verpufft. Vielleicht haben wir mehr Rückhalt – sorry, davon kann ich mir nichts kaufen und dies hat vor allem nichts mit einer verfassungsgemäßen, amtsangemessenen Besoldung zu tun. Brandenburg besoldet sicher nicht verfassungsgemäß – aber Sie tun zumindest etwas mehr. Aus welchen Gründen ist doch zweitrangig. Denkst Du, im Falle einer zeitnah anstehenden Wahl, würde sich hier mehr bewegen? Hatten wir ja auch schon satt die letzten Jahre 😉 Aber vielleicht kannst Du Deinen Eindruck, „wir haben das Tal verlassen“ mit positiven Beispielen im Bereich der Besoldung darstellen? Und bitte nicht „der Senat ist Willens…“. Das klingt wieder zu sehr nach Ankündigung und davon hatten wir ausreichend bis zum Überdruß.
- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Väterchen Frost, in Brandenburg ist man nur unwesentlich weiter. Mir ist nicht bekannt, dass die Besoldung rückwirkend verfassungsgemäß ausgestaltet wurde. Brandenburg wählt im September einen neuen Landtag - ebenso wie Sachsen. Vor diesem Hintergrund möchte Sachsen die Besoldung zum 01.01.2024 um zusätzlich 4,1 % erhöhen, gefolgt von den Besoldungserhöhungen, analog zum Tarifergebnis der Länder. Brandenburg zieht die Erhöhungsschritte lediglich vor. Das ist zwar bemerkenswert, entspricht in der Höhe aber auch nur dem Tarifergebnis des TV-L. Es dürfte sich um Zugeständnisse der Politik an die Beamtenschaft handeln, da man im Herbst (wieder-) gewählt werden will. Insgesamt betrachtet gibt es derzeit keinen Besoldungsgesetzgeber, welcher nach den Vorgaben des BVerfG alimentiert. Und dennoch bin ich der Auffassung, dass der aktuell amtierende Senat den Beamten gegenüber deutlich positiver eingestellt ist. Und möglicherweise wird die Hinhaltetaktik der Politik dazu führen, dass Karlsruhe mit der Geduld am Ende ist und nunmehr den Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber begrenzt. Vielleicht wird der anstehende Beschluss zur Berliner A-Besoldung auch die ein oder andere positive Überraschung beinhalten.
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- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Andreas bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Väterchen Frost bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Maledicti bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
- Fragender bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
- Fragender bei Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach “Zeit ist Geld”.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉